Grundsätzliches

Seit 1975 können in Österreich männliche Staatsbürger statt des Wehrdienstes Zivildienst leisten. Grundlage dafür ist das Zivildienstgesetz 1974 bzw. nach Wiederverlautbarung das ZDG 1986.

Der Zivildienst ist nicht als Alternative zum Wehrdienst gedacht, sondern als Ersatzdienst in Ausnahmefällen. Das Recht, statt des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten, hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.

Im Rahmen des Zivildienstes sollen Leistungen erbracht werden, die für die Gemeinschaft in gleicher Weise notwendig und nützlich sind wie jene des Bundesheeres, auch wenn die Einsätze zumeist auf anderen Gebieten liegen. Die Schwerpunkte der Einsätze liegen im Rettungswesen, der Sozialhilfe, der Behindertenbetreuung und im Katastrophenschutz.

Der Zivildienst ist außerhalb des Bundesheeres zu leisten. Die Zivildienstleistenden werden nicht in eigenen institutionalisierten geschlossenen Formationen zusammengezogen; vielmehr wird der Zivildienst bei bestehenden privaten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen und Dienststellen geleistet, etwa dem "Österreichischen Roten Kreuz", dem "Arbeiter-Samariter-Bund", in Landeswarnzentralen oder in Heimen für behinderte Menschen; die Einsatzorte verteilen sich über ganz Österreich.

Der Zivildienst dauerte ursprünglich gleich lang wie der Präsenzdienst (acht Monate); inzwischen wurde die Dauer auf neun Monate mit 2 Wochen Dienstfreistellung verlängert.

Die Zuweisungstermine sind jährlich im Jänner, April, Juli und Oktober. Spätestens 6 Wochen vor Dienstantritt wird einem Zivildienstpflichtigen von der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. ein Zuweisungsbescheid zugesendet.

(Quelle: Bundesministerium für Inneres)

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