So funktioniert es
Fristen und Zivildiensterklärung
Auf welche Fristen ist zu achten?
Der Zivildienstantrag kann frühestens nach Erhalt der ersten Tauglichkeitsbescheinigung gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt hat man mindestens sechs Monate Zeit, um die Zivildiensterklärung an das für das Bundesland zuständige Militärkommando abzuschicken.
Wie stelle ich eine Zivildiensterklärung?
Mit der Einbringung einer mängelfreien Zivildiensterklärung wird der Wehrdienstpflichtige vom Wehrdienst befreit und hat Zivildienst zu leisten (der Antragsteller wird zivildienstpflichtig). Das Bundesministerium für Inneres hat mit Bescheid festzuhalten, ob die Zivildienstpflicht eingetreten ist.
Laut Zivildienstgesetz müssen die Stellungskommissionen über die Möglichkeit einer Zivildiensterklärung informieren. Dort, aber auch im Bundesministerium für Inneres oder bei einer Beratungsstelle für Zivildienst sind vorgedruckte Formulare erhältlich.
Das Formular enthält, neben einigen Angaben zur Person, die zu unterzeichnende Zivildiensterklärung (eigenhändige Unterschrift!).
Antragsformular zum Download:
http://www.bmi.gv.at/downloadarea/zivildienst/Zivildienstantrag.doc
Einbringung der Zivildiensterklärung
Die Zivildiensterklärung ist bei der Stellungskommission oder beim zuständigen Landesmilitärkommando schriftlich einzubringen oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Liste der Militärkommandos: http://62.200.2.168/web/bmiwebp.nsf/AllPages/ZD990730103607
Zum Nachweis der fristgerechten Einbringung der Zivildiensterklärung sollte diese eingeschrieben übermittelt werden (eine Kopie der Zivildiensterklärung und Aufgabeschein aufbewahren!). Gegen einen ablehnenden Bescheid wegen Fristversäumnis gibt es keine Berufungsmöglichkeit.
Im Zivildienstantrag können Wünsche bezüglich der Dienstleistungssparte, bei der der Zivildienst geleistet werden möchte, angegeben werden. Diese werden bei der Zuweisung nach Möglichkeit berücksichtigt.
