NGOs präsentieren Zukunftsszenarien für ein gelungenes Zusammenleben

Die Caritas hat gemeinsam mit 25 NGOs aus den Bereichen Integration, Asyl und Anti-Diskriminierung Zukunftsszenarien für ein gutes Miteinander in Österreich erarbeitet, die morgen (26. März) im Wiener Albert Schweitzerhaus unter dem Titel „zukunftsraeume: 13 anstoesse. oesterreich - verschieden und gleich“ präsentiert werden. Die Themenpalette umfasst über ein Dutzend Bereiche, darunter etwa „Demokratie“, „rassismusfreie Gesellschaft“, „Jugend“ und „Arbeitsmarkt“.

„Gelungene Integration kann nur auf Basis von Chancengleichheit, Anerkennung von kultureller Vielfalt und rechtlicher Gleichstellung funktionieren. Österreich braucht einen fairen Umgang mit Menschen, egal welcher Herkunft“, so Werner Binnenstein-Bachstein, Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien, zur Querschnittsmaterie Integration.

Im Rahmen der Veranstaltung thematisiert die Caritas die Normenflut des Fremdenrechts: Die Masse der Vorschriften wächst rasch – seit 1992 wurde die Paragraphenzahl fast verdoppelt – und wird häufig geändert – etwa das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz neun Mal in vier Jahren. Dies behindert die Herausbildung einer gesicherten Behördenpraxis und Rechtssprechung. Verweise und nicht zuletzt inhaltliche Widersprüche machen das Normenwirrwarr komplett.

„Für MigrantInnen, BeraterInnen und BeamtInnen führt diese Unübersichtlichkeit und Unlesbarkeit des Gesetzes zu einer enormen Verunsicherung, schon die Struktur des Fremdenrechts führt die Menschen eher weg von der österreichischen Gesellschaft als zu ihr hin. Der Paragraphendschungel des Fremdenrechtes muss dringend gestutzt werden“, so Binnenstein-Bachstein.


Die wichtigsten Punkte des NGO-Zukunftsszenarios zum Fremdenrecht:
- Der rechtliche Rahmen von AusländerInnen wird klar, systematisch und übersichtlich formuliert.
- Ein Verschlechterungsverbot verhindert, dass Regeln für den bereits beantragten Aufenthalt zum Nachteil der MigrantInnen verändert werden.
- Formfehler oder Fristversäumnisse stellen die aufenthaltsrechtliche Existenz nicht in Frage.