Aktuelle Situation St. Gabriel

Was sagt die Caritas zu der Entscheidung, dass nun alle zehn Jugendlichen aus St. Gabriel abgesiedelt werden?

Wir halten diese Maßnahme für den falschen Schritt. Der zuständige Landesrat hat zuletzt selbst noch betont, dass es einen dringenden Bedarf für eine Einrichtung für „auffällige“ Jugendliche mit intensivem Betreuungsbedarf in Niederösterreich gibt. Diese Jugendlichen nun auf normale Grundversorgungseinrichtungen aufzuteilen – ohne intensive Betreuung – stimmt uns nachdenklich. Klar ist auch: Für die Jugendlichen selbst ist dies eine sehr schwierige Situation – zum dritten Mal innerhalb kürzerer Zeit werden Sie aus ihrem Umfeld gerissen und verlegt. 

 

Von den derzeit in St. Gabriel befindlichen 10 Jugendlichen, machen 4 Jugendliche gerade einen Pflichtschulkurs  und 1 Jugendlicher ist gerade in der Prüfungsphase für den Pflichtschulabschluss und hatte gestern eine Prüfung, die er positiv absolviert hat, 1 Jugendlicher hat eine Anstellung bei einem Bäcker, 8 Jugendliche befinden sich in Therapie 

 

Wieso hat die Caritas die Jugendlichen überhaupt bei sich aufgenommen?

Zur Erinnerung: Anfang Dezember hat die Caritas auch auf Bitte des Landes die Jugendlichen aus dem Stacheldrahtlager Drasenhofen in St. Gabriel untergebracht. Damals, Anfang Dezember, sorgte das Lager in Drasenhofen auch für internationale Schlagzeilen, da hier junge Menschen hinter Stacheldraht gesperrt und von Securitys und einem Hund bewacht wurden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft kritisierte die Einrichtung scharf. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner stellte klar: In NÖ würden nicht Politiker darüber entscheiden, ob Jugendliche ins Gefängnis kommen, sondern unabhängige Gerichte. Das Lager in Drasenhofen wurde daraufhin geschlossen. Die Jugendlichen kamen sehr kurzfristig nach St. Gabriel – in eine Einrichtung der Caritas, die bereits seit vielen Jahren besteht. 

 

Ein Vertrag für die Betreuung fehlt jedoch bis heute. Zuletzt hieß es, die Jugendlichen würden eben ein weiteres Mal verlegt. 

 

Was will die Caritas eigentlich erreichen?

Als Caritas geht es uns darum, die beste Lösung in einer inzwischen sehr schwierigen Situation zu finden. Für die Jugendlichen, die hier zum Spielball politischer Interessen wurden. Und für die Gesellschaft, da diese Jugendlichen jetzt ohne angemessene Begleitung untergebracht werden. Das halten wir für unverantwortungsvoll. Als Caritas haben wir von Beginn an gesagt: Es ist völlig gleichgültig, ob die Jugendlichen aus Drasenhofen von der Caritas, von SOS-Kinderdorf, vom Roten Kreuz oder vom Land NÖ selbst betreut werden. Wichtig ist aber, dass sie betreut werden und nicht sich selbst überlassen sind. 

 

Stimmt es, dass die Caritas kein Betreuungs- und Sicherheitskonzept vorzuweisen hatte?

Nein. Wir haben unsere Sicherheits- und Betreuungskonzepte wie gewünscht bereits Mitte Dezember des Vorjahres vorgelegt. Diese Konzepte wurden bis heute auch nicht abgelehnt, sondern es wurden lediglich Nachfragen seitens des Landes gestellt, die ebenfalls bereits beantwortet wurden. Den Wunsch seitens des Landes, dass die Bewohner die Unterkunft in St. Gabriel ähnlich wie auch in Drasenhofen lediglich in Begleitung verlassen dürfen, können wir jedoch nicht nachkommen. Warum nicht? Als Caritas sind wir selbstverständlich Gesetzen und jenen Menschen verpflichtet, die von diesen Gesetzen geschützt werden. Diese De-Facto-Ausgangssperre war nicht zuletzt ja auch ein maßgeblicher Grund, weshalb das Lager in Drasenhofen auf Geheiß der Landesführung geschlossen wurde. 

 

Der renommierte Jurist und Menschenrechtsanwalt Manfred Nowak sagt: Die Intention der ständigen Begleitung der Jugendlichen ist eine Beschränkung des Rechtes auf Privatsphäre, die in der Regel nicht verhältnismäßig ist und daher eine Verletzung des Menschenrechts auf Privatheit darstellt. Und, so Nowak weiter: Darüber hinaus könne auch das Recht auf persönliche Freiheit verletzt werden, wenn der Jugendliche mit Gewalt daran gehindert wird, sich dieser Aufsichtsperson zu entziehen. 

 

Stimmt es, dass die Caritas für das Monat Dezember 100.000 Euro für die Betreuung von 10 Jugendlichen in Rechnung gestellt hat? 

Nein. Wir reden über 94.000 Euro für 16 Jugendliche. Dieser Betrag setzt sich aus Personalkosten – wie doppelt besetzte Dienste rund um die Uhr, Sach- und Investitionskosten zusammen, die wir entsprechend den Auflagen des Landes Niederösterreich und aufgrund der Betreuung und Sicherheit gewährleisten müssen.

 

Zum Vergleich müssen hier Mindeststandards herangezogen werden, die auch für jede  andere sozialtherapeutische Einrichtung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gelten – also für Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen, die nicht bei ihren Eltern leben können. In anderen sozialtherapeutischen Wohngemeinschaften werden etwa Tagsätze i.d.H. von 220 Euro in Niederösterreich für die Betreuung bezahlt. Die Caritas hat im Fall St. Gabriel aufgrund des entstandenen Aufwands einen Tagsatz von 183,50 abgerechnet, deutlich weniger also als diese Angebote. 

 

Faktum ist auch: Im Stacheldrahtlager in Drasenhofen, in dem keinerlei Betreuung vorhanden war, wurde von der Betreiberfirma ein Tagsatz von 283 Euro in Rechnung gestellt. Dass Landesrat Waldhäusl die Unterbringung in St. Gabriel, die erheblich günstiger ist, als teurer darstellt, ist nicht nachvollziehbar. 

 

Wie sieht die Betreuung der Jugendlichen aus?

Die Caritas stellt im Kloster St. Gabriel eine intensive Rund-um-die-Uhr-Betreuung sicher. Eine Betreuung, die auch von der Polizei, den Bürgermeistern und den Nachbarn aus nachvollziehbaren Gründen gewünscht und gefordert wird. Die Unterbringung in St. Gabriel ist für Land und Steuerzahler also nicht nur deutlich billiger als in Drasenhofen, sie trägt vor allem auch zu einem besseren Zusammenleben, weniger Konflikten und mehr Sicherheit in Niederösterreich bei.

 

Zudem war die Anforderung des Landes NÖ eine Unterbringung für besonders betreuungsintensive Jugendliche, die in anderen Wohngemeinschaften schwierig zu betreuen sind. Die Kinder und Jugendlichen sind aufgrund von Gewalt- und Kriegserlebnissen psychiatrisch auffällig. Zur adäquaten Betreuung, Integrationsarbeit und auch zum Schutz von BewohnerInnen, MitarbeiterInnen und auch der Bevölkerung machen in dieser Wohngemeinschaft zwei MitarbeiterInnen rund um die Uhr von Montag bis Sonntag gleichzeitig Dienst. Diese MitarbeiterInnen kümmern sich um Tagesstruktur: Kurse, Schule und um Freizeitaktivitäten wie Sport, Lernhilfe etc… Buddies unterstützen bei Behördengängen, führen Gespräche über mögliche Perspektiven. 

 

Immer wieder wird behauptet: Es geht Hilfsorganisationen wie der Caritas oder dem Roten Kreuz nur ums Geld?

Die Caritas ist so wie das Rote Kreuz oder SOS Kinderdorf eine gemeinnützige Hilfsorganisation. Wir geben beispielsweise Frauen und Kindern ein Dach über dem Kopf, wir verteilen Schlafsäcke an obdachlose Menschen und wir begleiten sterbende Menschen in der Hospizarbeit. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen möglichst viele Chancen in ihrem Leben bekommen. Gemeinnützigkeit ist in Österreich gesetzlich geregelt und bedeutet, dass keine eigennützigen Ziele und keine Profite, sondern Ziele im Interesse der Allgemeinheit verfolgt werden. Als gemeinnützige Organisation investiert die Caritas – wie auch alle anderen gemeinnützigen Organisationen – ihre Mittel ausschließlich in die Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke; sprich Hilfe für Menschen in Not wird ermöglicht.