Erbschaft. Testament. Vermächtnis. Schenkung.

 

 

Erbschaft

 

Unter einer Erbschaft versteht man das gesamte Vermögen des Erblassers/der Erblasserin. Ihr Erbe, Ihre Erben übernehmen im Verhältnis zu Dritten dieselben Rechte und Pflichten wie Sie. Das heißt, sie übernehmen Liegenschaften, Sparbücher, Schmuck, Auto etc. aber auch eventuell vorhandene Schulden. 

 

 

Testament

 

Mit einem Testament bestimmen Sie nicht nur, in wessen Hände Ihr Vermögen gelangen soll. Sie entscheiden auch, wen Sie zu Erben einsetzen mit allen Rechten und Pflichten und wen Sie nur mit einem einzelnen Gegenstand oder Betrag aus dem Nachlass bedenken wollen - einem Vermächtnis oder Legat. Man muss also zwischen Erben und Legataren unterscheiden und sollte im Testament zumindest einen Erben einsetzen.

 

 

Vermächtnis (Legat)

 

Mit einem Vermächtnis (Legat) können Sie neben den Erben noch andere 

Personen oder auch Organisationen bedenken. Das Vermächtnis sollte im Rahmen des Testaments vermerkt werden. Im Gegensatz zu Erben sind Vermächtnisnehmer nicht Gesamtrechtsnachfolger des Nachlasses und haften grundsätzlich nicht für Schulden der Erblasserin/des Erblassers.

Genauso wie beim Testament ist auch beim Vermächtnis klar, deutlich und nachvollziehbar zu formulieren, wer was erhalten soll. Denken Sie auch an den Fall, dass ein eingesetzter Erbe oder Legatar vor Ihnen oder gleichzeitig mit Ihnen verstirbt und benennen Sie Ersatzerben und -legatare. Es ist ratsam, sich Zeit und Ruhe beim Verfassen eines Testaments zu nehmen und rechtskundige Vertrauenspersonen zu Rate zu ziehen.

 

Schenkung

 

Mit einer Schenkung können Sie auch außertestamentarisch einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation einen Vermögenswert zukommen lassen. Soll die Schenkung allerdings erst nach dem Tod erfolgen, müssen Sie Ihr Schenkungsversprechen von einem Notar beurkunden lassen. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Schenkung bereits zu Lebzeiten vollziehen. Ihre Schenkung an eine gemeinnützige Organisation ist steuerfrei und kommt somit vollständig dem guten Zweck zugute.

 

Mit einer karitativen Widmung Ihres Vermögens bewirken Sie Gutes. Sein Wert bleibt erhalten. Wir stellen Ihnen gerne Möglichkeiten vor, ein Caritas-Projekt zu unterstützen.

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