Caritas begrüßt Zugang zur Familienbeihilfe für Geflüchtete aus der Ukraine 

In einer ersten Stellungnahme zeigt sich Klaus Schwertner, gf. Caritasdirektor der Erzdiözese Wien, sehr erleichtert, dass die Bundesregierung sich noch vor der Sommerpause auf einen Zugang zur Familienbeihilfe für ukrainische Familien einigen konnte. Schwertner: „Bis heute sind knapp 79.000 Menschen aus der Ukraine nach Österreich geflohen – die meisten von ihnen sind Frauen und Kinder. Bisher erhielten eine ukrainische Mutter mit zwei Kindern nur knapp über 400 Euro aus der Grundversorgung. Wenn diese Familien nun Asylberechtigten gleichgestellt werden und Zugang zur Familienbeihilfe erhalten, dann ist das gerade in Zeiten einer Rekordinflation und einer massiven Teuerungswelle ein wichtiger Schritt. Richtig wäre es in einer solchen Ausnahmesituation auch gewesen, diesen Zugang zur Familienbeihilfe auch subsidiär Schutzberechtigten aus anderen Ländern zu gewähren und das System der Grundversorgung insgesamt zu reformieren.“

Schon länger berichtet die Caritas von einer steigenden Nachfrage auch von geflüchteten Menschen bei ihren Essens- und Kleiderausgabestellen in ganz Österreich. Ein Umstand, der sich durch die jüngst beschlossene Erhöhung der Tagsätze der Grundversorgung nicht signifikant verändern dürfte: „Jetzt in der Krise wird deutlich, was viele schon lange kritisieren: Mit der Grundversorgung wurde im Jahr 2004 ein System erschaffen, das es geflüchteten Menschen verbietet, für sich selbst zu sorgen, und das sie gleichzeitig dazu zwingt, mit einem Taschengeld das Auslangen zu finden, das um ein Vielfaches unter der Armutsschwelle und unter dem Existenzminimum liegt. Es wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, das System der Grundversorgung insgesamt mit dem Ziel zu reformieren, den Betroffenen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen – ganz gleich, woher sie flüchten mussten.“

Caritas für Clearingstelle von Bund und Ländern

Abschließend appelliert die Caritas einmal mehr, auch an einer zweiten Stelle rasch zu einer Lösung zu kommen: „Wir sehen, dass jetzt besonders viele Menschen mit Behinderungen und auch ältere Personen mit erhöhtem Pflegebedarf aus der Ukraine nach Österreich geflüchtet sind – Menschen, für die das System der Grundversorgung schlichtweg nicht ausgerichtet ist. Unser Vorschlag lautet hier ganz konkret, eine Clearingstelle von Bund und Ländern für besonders vulnerable Personengruppen einzurichten, bei der der tatsächliche Betreuungsbedarf festgestellt und eine verbindliche Empfehlung zur weiteren Unterbringung und Betreuung abgegeben werden kann. Und da wie dort sollte gelten: Unterscheiden wir nicht zwischen Geflüchteten aus unterschiedlichen Ländern. Sorgen wir dafür, dass die Menschen jene Unterstützung erhalten, die sie benötigen.“