Unterkunft, Rechtliches und Abläufe

Newsletter März 2023 in russischer und ukrainischer Sprache

Informationen Unterkunft, Aufenthalt etc.

Tageszentrum beim Hauptbahnhof: Arsenalstraße 8, 1100 Wien (Nähe Hauptbahnhof): Rückzugsort mit Suppe, Ruheräume mit Feldbetten und einer Kinderschutzzone; Mo-So 09:00-19:00 Uhr

Das Erstankunftszentrum Althanstraße nimmt ab 20.05.2023 keine neuen Klienten*innen mehr auf. Vertriebene haben sich nach diesem Termin an das (neue) Erstankunftszentrum in der Schlossberggasse 8, 1130 Wien zu wenden. Die Einrichtung wird von der Volkshilfe geleitet. Das BzGVS wird ebenfalls vor Ort sein.

Folgende Leistungen werden angeboten:

  • Für Personen, die die kurzfristige Notunterkunft brauchen-hier werden Notschlafplätze zugewiesen
  • Für Wohnungslos gewordene ukrainische Vertriebene-z.B. Ende des privaten Mietvertrages usw.
  • Polizeiliche Registrierung für die Ausstellung der „blauen Karte“!
  • Verpflegung (Essen/Hygieneartikel)
  • Medizinische und psychosoziale Versorgung
  • Mo-So 0-24 Uhr

Registrierungs- und Beratungszentrum Wien

Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, Montag bis Freitag 8-18 Uhr

Leistungen: Registrierung, Beantragung der Grundversorgung (GVS), allg. Sozialberatung, Arbeitsrechtliche Beratung durch das AMS Wien.

Achtung: Personen, die noch nicht bei der polizeilichen Ersterfassung (Registrierung) in Wien waren, können dafür ohne Termin zum ACV kommen. Für die Grundversorgung ist eine online Terminreservierung notwendig --> siehe Grundversorgung!

Ankunft in Niederösterreich

Eine Erfassung von privat untergebrachten Vertriebenen aus der Ukraine ist in Niederösterreich aktuell bei den folgenden Stellen möglich (Achtung Ankunftszentrum in der Arena Nova wurde geschlossen!):

Polizeianhaltezentrum St. Pölten, 3100 St. Pölten, Linzer Straße 47
Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/35-1911
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), 2700 Wiener Neustadt, Maria Theresien-Ring 9. Terminvereinbarung unter: 059133/37-1903
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo – Fr, 08:00 – 18:00 Uhr

Link zu allen Ersterfassungsstellen in Österreich: https://www.bbu.gv.at/erfassungsstellen

Hauptwohnsitzmeldung bei der Gemeinde

Alle privat untergebrachten Ukrainer*innen sollen so bald als möglich bei der Gemeinde einen Hauptwohnsitz anmelden, um einen Meldezettel zu erhalten. Dies ist das Startdatum, ab wann die Grundversorgung ausgezahlt wird (rückwirkend).

Im Hotel Untergebrachte müssen sich melden, sobald sie eine private Unterkunft haben.

Kann man mit dem Vertriebenenstatus auch zurück in die Ukraine reisen (z.B. als Besuch) und dann wieder nach Österreich zurückkommen?

Der Vertriebenenstatus erlischt, wenn der Betreffende das Bundesgebiet „nicht bloß kurzfristig“ verlässt (also z.B. in die Ukraine zurückzieht). Eine bloß kurzfristige, typische Reise (z.B. Verwandtenbesuch) schadet jedoch nicht.

So wird eine Reise von 2-3 Wochen unproblematisch sein, ein Aufenthalt von mehr als 4 Wochen wird vermutlich auch noch durchgehen, sofern die Dauer begründet ist (z.B. Pflege eines kranken Angehörigen), ab 2 Monaten wird es vermutlich nicht mehr als „kurzfristige“ Reise durchgehen.

In der Praxis ist allerdings nicht auszuschließen, dass es – gerade bei längeren Aufenthalten in der Ukraine – zu Problemen in Österreich kommen könnte (Nachfragen seitens der Grenzbehörden, Probleme mit BFA, BMI etc.). Es fehlt hier noch an Rechtssicherheit und Erfahrungswerten! Siehe dazu auch Reisen unter Mobilität!

Der Vertriebenenstatus gilt derzeit für 1 Jahr, gibt es danach Möglichkeiten in Österreich zu bleiben?

Das vorübergehende Aufenthaltsrecht wird vorläufig bis 03.03.2023 erteilt und verlängert sich dann automatisch um zwei Mal 6 Monate, insgesamt also um ein weiteres Jahr, wenn es keine anderslautende EU-Regelung für Ukrainer*innen gibt. Zu weiterführenden Möglichkeiten speziell für Ukrainer*innen, insbesondere Umstieg auf andere Titel, ist uns derzeit noch nichts bekannt.

Die „Blaue Karte“ ist trotz Registrierung noch nicht angekommen?

Wenn Sie nach einer Wartezeit von mindestens 10 Werkstagen Ihren „Ausweis für Vertriebene“ nicht erhalten haben, schicken Sie ein E-Mail an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): bfa-info@bmi.gv.at

für Wien gibt es zusätzlich die Adresse: bfa-rd-w-einlaufstelle@bmi.gv.at

für NÖ gibt es folgende Adressen:

bfa-rd-n-einlaufstelle-st-poelten@bmi.gv.at (Raum St. Pölten)

bfa-rd-n-einlaufstelle-wr-neustadt@bmi.gv.at (Raum Wr. Neustadt)

Angaben: Vorname, Nachname, Geb. Datum und Meldeadresse, wenn bereits vorhanden (wird tlw. handschriftlich bei der Registrierung bekannt gegeben) dann bitte IFA Nummer angeben.

Familiennachzug von ukrainischer Person mit Vertriebenenstatus in anderem EU-Land?

Gemäß § 1 der VertriebenenVO fallen und diese Verordnung:

Staatsangehörige der Ukraine mit Wohnsitz in der Ukraine, die aus dieser aufgrund des bewaffneten Konflikts ab dem 24. Februar 2022 vertrieben wurden.“

Die Tatsache, dass man sich bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Union registrieren hat lassen, schadet nicht bzw. steht einer erneuten Registrierung in Österreich nicht entgegen. Dies ergibt sich etwa aus Art 26 der Massenzustromrichtlinie sowie aus der Mitteilung der Kommission, die zum Durchführungsbeschluss der Richtlinie ergangen ist.

Die Registrierung erfolgt direkt in Österreich. Für Wien ist die zuständige Stelle das Austria Center Wien. Dort wird die polizeiliche Registrierung vorgenommen und man kann dort auch die Grundversorgungsleistung beantragen.

Nach der erneuten Registrierung in Österreich wird die Person automatisch den Vertriebenenstatus im anderen Land verlieren.

Sollte die Person im anderen Land auch Grundversorgungsleistungen beziehen, empfehlen wir, mit der zuständigen Stelle in Kontakt zu treten, sobald die Registrierung und die Beantragung der Grundversorgung in Österreich erfolgt ist, und sich von der Grundversorgung im anderen Land auch offiziell abzumelden.

Es sind uns Fälle bekannt, in denen es bei der Registrierung von Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat einen Vertriebenenstatus innehatten, zu Problemen gekommen ist. UNHCR hat uns mitgeteilt, dass sie regelmäßig mit den verantwortlichen Behörden in Kontakt stehen und ihnen mehrmals versichert wurde, dass einer erneuten Registrierung aus rechtlicher Sicht nichts entgegensteht und alle Beamten angewiesen sind, solche Registrierungen durchzuführen. Im Anlassfall bitte mit der Caritas Asylrechtsberatung Kontakt aufnehmen unter https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/asyl-integration/beratung-fuer-asylwerberinnen/asylrechtsberatung

Staatsbürger*innen aus Drittstaaten mit letztem Wohnort in der Ukraine, die nach Österreich geflüchtet sind, ist empfohlen eine Rechtsberatung aufzusuchen. Eine Möglichkeit (für das gesamte Gebiet der Erzdiözese Wien) ist unsere asylrechtliche Beratungsstelle, Kontakt und Öffnungszeiten unter https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/asyl-integration/beratung-fuer-asylwerberinnen/asylrechtsberatung

Aufenthaltstitel bzw rechtliche Folgen für Männer aus der Ukraine, die desertiert sind oder den Wehrdient verweigern?
Wir haben uns zu diesem Thema mit der Asylrechtsberatung der Caritas ausgetauscht. Grundsätzlich ist Betroffenen zu empfehlen, eine asylrechtliche Beratung zB hier in Anspruch zu nehmen, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Ganz allg. kann man jedoch zusammenfassen: Ukrainische Deserteure fallen unter die Vertriebenenverordnung; Desertion ist kein Ausschlussgrund von dieser Verordnung. Es wird – aus heutiger Sicht mit den vorliegenden Länderberichten - für ukrainische Deserteure eher schwierig sein, Asyl zu bekommen, weil

  • die Asylrelevanz der Wehrdienstverweigerung dann gegeben ist, wenn man in einem völkerrechtswidrigen Konflikt kämpfen, in einem Konflikt Kriegsverbrechen begangen werden, an denen man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit beteiligen muss; oder in der Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit Kriegsverbrechen begangen werden. Für ukrainische Wehrdienstverweigerer wird das schwierig, handelt es sich hier um einen Verteidigungskrieg. Das Recht auf Selbstverteidigung ist völkerrechtlich gedeckt.
  • Anders wäre die Lage, wenn Strafen für Kriegsdienstverweigerer unverhältnismäßig hoch oder diskriminierend sind oder willkürlich verhängt werden - derzeit fehlen uns Länderberichte, ob die geltenden Strafdrohungen tatsächlich eingehalten werden. Dies ist momentan wohl nicht asylrelevant.
  • Es gibt bis dato keine Entscheidung des EuGH zur Wehrdienstverweigerung aus reinen Gewissensgründen.

 

Versorgung und Krankenversicherung wird im Rahmen der Grundversorgung gewährt. Höhe der Grundversorgung:

Miete Einzelperson

bis zu EUR 165,00/Person/Monat

Miete Familien (ab 2 Personen gesamt)

bis zu EUR 330,00/Familie/Monat

Verpflegung Erwachsene

EUR 260,00/Person/Monat

Verpflegung Minderjährige

EUR 145,00/Person/Monat

 

Erhöhung GVS

Erst nach der Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes sind die (rückwirkenden ab 1.3.22) erhöhten Auszahlungen der Grundversorungsleistung möglich, in Wien wird die erhöhte Auszahlung seit August umgesetzt, in Niederösterreich noch nicht! Die erhöhte Leistung wird bei den jeweiligen Folgeterminen ausgezahlt werden. Sofern die Landesgesetze dies bestätigen ist folgende Erhöhung geplant: Im Falle der organisierten Unterbringung werden die Kostensätze von 21 Euro auf 25 Euro erhöht. Bei den individuellen Unterbringungen werden die Kostensätze für die Miete von 150 Euro auf 165 Euro angehoben, die Kostensätze für die Verpflegung wurden um 45 Euro auf 260 Euro erhöht. Leider wurde keine Erhöhung der Zuverdienstgrenze beschlossen!

Die Gewährung von GVS wird rückwirkend ab Meldung erfolgen. Wichtig: Hauptwohnsitzmeldung bei der Gemeinde!

Menschen in Notquartieren, in denen sie versorgt werden, bekommen keine Grundversorgung.

Grundversorgung Wien

In Wien kann man die Registrierung als Kriegsvertriebene*r sowie den Antrag auf Grundversorgung ausschließlich im „Ankunftszentrum“ im Austria Center einbringen, wo auch die LPD Wien für die Ersterfassung vor Ort ist.

wichtig: Auslandsaufenthalte müssen bekannt gegeben werden, für diesen Zeitraum steht keine Grundversorgung zu. --> Siehe dazu auch Reisen unter Mobilität! Weiterführende Info: https://www.fluechtlinge.wien/grundversorgung

Anmeldesystem für Grundversorgung in Wien

https://www.fsw.at/n/beratungszentrum-f%c3%bcr-vertriebene-neues-anmeldesystem

Eigenes GVS-Beratungszentrum für Vertriebene: Neues Online-Anmeldesystem! Vertriebene aus der Ukraine geben ihre Daten unter http://gvs-termin.fsw.at ein und werden im Anschluss vom FSW kontaktiert, um einen Termin für die Beratung im Austria Center Vienna zu vereinbaren. Das Anmeldesystem und die Terminvergabe sorgen für weniger Wartezeiten und für ein effizienteres Arbeiten vor Ort. Die Vertriebenen erhalten dadurch eine konkrete Perspektive und bekommen per SMS sowohl eine Terminbestätigung als auch eine Terminerinnerung.

Die Grundversorgung wird beim Ersttermin beantragt. Es empfiehlt sich ein österreichisches Bankkonto zu eröffnen, damit die Zahlungen darüber abgewickelt werden können. Quelle: https://www.asyl.at/de/info/news/informationenzurfluchtausderukraine/

Bei dringenden Fragen zur Grundversorgung in Wien kann man sich schriftlich an den FSW wenden unter: ukraine-bzgvs@fsw.at. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen dauert die Beantwortung leider oft länger.

(Neuerliche) Terminvereinbarung für eine Leistung der Grundversorgung in Wien
Sofern man nicht bereits in Bezug ist und eine Leistung der Grundversorgung in Wien beantragen möchte (finanzielle Unterstützung oder organisierte Unterkunft) oder einen Termin verpasst hat, bitte über www.gvs-termin.fsw.at einen Termin vereinbaren und alle Unterlagen bezüglich Einkommen, Unterkunft, Gesundheit,… mitbringen. Achtung: aus technischen Gründen kann mit einer e-mail Adresse nur einmalig ein Termin vereinbart werden. Wenn die Mailadresse schon einmal benutzt wurde, bitte eine neue/andere Mailadresse verwenden!

Unterkunft im Rahmen der Grundversorgung in Wien:

Über den Terminlink www.gvs-termin.fsw.at können auch Unterkünfte m Rahmen der Grundversorgung beantragt werden. Grundsätzlich ist es wichtig, beim Termin mit dem FSW die Bedarfslage deutlich zu machen (drohende Wohnungsnot), um eine Zuweisung in eine Grundversorgungseinrichtung zu bekommen. Ein Arbeitseinkommen kann ein Ausschlussgrund sein, der Anspruch auf eine Leistung wird beim Termin geprüft.

Informationen für Niederösterreich

In Niederösterreich erfolgt die Beantragung der GVS für privat Untergebrachte bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Mehr Informationen dazu finden sich auf https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Informationen_fuer_Fluechtlinge_aus_der_Ukraine.html

Für die Aufnahme von hilfsbedürftigen Vertriebenen aus der Ukraine in die Grundversorgung ist bei individueller Unterbringung ein Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) des Wohnsitzes zu stellen. Der Antrag kann auch über die Gemeinden eingebracht werden.

zum Antrag

Eine Einbringung ist in folgender Form möglich:

  • persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) oder
  • persönlich bei der Gemeinde oder
  • schriftlich per Post bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) oder
  • per E-Mail an die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat)

Voraussetzungen

  • Hilfs- und Schutzbedürftigkeit
  • Nachweis bzw. Glaubhaftmachung der ukrainischen Nationalität (z.B. Ausweisdokument), der Familienangehörigkeit oder des Schutzstatus vor dem 24.02.2022 nach ukrainischem Recht und
  • Hauptwohnsitzmeldung im Verwaltungsbereich der leistungsgewährenden Bezirksverwaltungsbehörde und
  • Inländische Bankverbindung: Eröffnung eines inländischen Bankkontos oder Angabe einer Bankverbindung einer Vertrauensperson (Hinweis: Bei Angabe eines fremden Kontos ist die gesonderte Zustimmung des Antragstellers (Flüchtlings) zur Auszahlung auf dieses Konto notwendig (z.B. durch Vermerk am Erhebungsblatt)
  • Gegebenenfalls ein Miet-, Leih oder Prekariumsvertrag (nur bei Vorlage kann ein "Mietzuschuss" gewährt werden)

Die Geldleistungen werden von den Bezirksverwaltungsbehörden bei Gewährung der Leistungen grundsätzlich auf das angegebene Konto überwiesen.

Fragen zum Thema Mietzuschuss

Gibt es eine Mietobergrenze für Personen, die privat wohnen und GVS/Mietzuschuss beziehen wollen? Kann es sein, wenn die Whg zu teuer ist, dass sie gar keine GVS bekommen?

Der Mietzuschuss beträgt derzeit max 300,- für Familien. Wenn die Miete teurer ist, dann wird der Mietzuschuss nicht in voller Höhe gewährt. Laut der Website Niederösterreich hilft Ukraine beträgt die Obergrenze der Miete (Richtwert):

  • Familie bis max. 4 Personen EUR 500,00 / monatlich
  • Familie ab 5 Personen EUR 50,00 / pro weitere Person monatlich
  • Einzelperson EUR 250,00 / monatlich

Diese Bezugsgrenze dient zum Schutz der hilfsbedürftigen Fremden vor ungewollter Verschuldung.

Personen, die noch Ersparnisse aus der Ukraine haben und ca € 200,- für Miete auf den GVS Anteil drauflegen wollen/können, wie wird der Anspruch auf GVS geprüft, wie wird mit Ersparnissen/Eigentum in Ukraine umgegangen?

Das ist laut Rechtsberatung Caritas unproblematisch, wenn die Erklärung zur Hilfsbedürftigkeit unterschrieben wurde. Vor allem Eigentum wird nicht als Problem gesehen, da ja unklar ist, inwieweit die Leute überhaupt darauf zugreifen können.

Bundesländerwechsel

Vertriebene, die privat wohnen, können problemlos das Bundesland wechseln. Dazu müssen sie einfach in ein anderes Bundesland verziehen, dort einen Meldezettel machen und GVS beantragen. In NÖ erfolgt dies beispielsweise über die Bezirkshauptmannschaft (https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Informationen_fuer_Fluechtlinge_aus_der_Ukraine.html). Die Abmeldung von der Wiener Adresse dann bitte einfach per Mail dem Asylzentrum (asylzentrum@caritas-wien.at) bekanntgeben. Personen in organisierten Unterkünften müssen ihren Wechselwunsch direkt beim Quartierbetreiber oder bei der jeweiligen mobilen Flüchtlingsbetreuung in NÖ (Caritas oder Diakonie) melden, hier ist Bundesländerwechsel schwierig!

Ohne Gegenverrechnung mit der Grundversorgung kann man maximal EUR 110,00 pro Monat verdienen („Freibetrag“). Dieser Freibetrag erhöht sich pro unterhaltsberechtigter Person der Kernfamilie (Ehepartner und/oder Kinder) um zusätzlich EUR 80,00.
Hinweis: Dies gilt nur für unselbständige Tätigkeiten. Zum „Zuverdienst“ zählt nicht nur der Lohn, sondern beispielsweise auch der Bezug von AMS Leistungen.

Beispiel:

Hat eine Frau zwei Kinder, dann darf die Frau EUR 110,00 für sich und EUR 80,00 pro Kind (bei zwei Kindern also EUR 160,00) dazuverdienen. Sie kann also insgesamt EUR 270,00 verdienen, ohne dass es Einfluss auf die Grundversorgung hat.

Verdient die Frau nun aber EUR 600,00 und bekommt bisher EUR 715,00 Grundversorgung, ist alles was über den Freibetrag von EUR 270,00 hinaus geht von der Grundversorgung abzuziehen. Dies wird von der auszahlenden Stelle berechnet und abgezogen:

Einkommen

€ 600,-

- Freibetrag

€ 270,-

= Einkommen ohne Freibetrag

€ 330,-



Grundversorgung

€ 715,-

- Einkommen ohne Freibetrag

€ 330,-

= Grundversorgung angepasst

€ 385,-

Die Frau erhält daher noch EUR 385,00 an Grundversorgung. Somit stehen der Familie pro Monat € 985,00 zur Verfügung.

Achtung: Familienbeihilfe wird auf die Grundversorgung nicht angerechnet, Kinderbetreuungsgeld jedoch schon!

Anhebung der Zuverdienstgrenze

In einer Presseaussendung vom 4.10.2022 wird die Einigung der Länder auf die Anhebung der Zuverdienstgrenze für ukrainische Vertriebene zur Grundversorgung auf die Geringfügigkeitsgrenze von € 485,85 bekannt gegeben. Details zu dieser Entscheidung und ab wann sie operativ in den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird, sind noch nicht bekannt. Laut der Website des Innenministeriums sieht das neue Modell vor, dass ab einem Überschreiten einer vorgeschlagenen Zuverdienstgrenze eine stufenweise Reduktion der Leistungen in der Grundversorgung erfolgt.

UMFs aus der Ukraine müssen jedenfalls bei der „Drehscheibe“ der MA11 gemeldet werden, dort kann in eine WG bzw. zu Pflegeeltern vermittelt werden, UMF können nicht ohne Abklärung mit der MA11 in Wien privat aufgenommen werden! Über die Drehscheibe werden in Folge auch Pflegefamilien vermittelt.

Drehscheibe - für minderjährige Fremde ohne festen Wohnsitz in Wien

Der Fachbereich Drehscheibe bietet eine Wohngruppe in Wien für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)

Adresse

Telefon +43 1

Fax +43 1

12., Ruckergasse 40, 1. Stock

4000-90980

4000 99-90980

Wer sich selbst vorstellen kann, ein unbegleitetes minderjähriges Pflegekind aus der Ukraine bei sich aufzunehmen (mit Begleitung vom SOS Kinderdorf), findet alle Infos hier: https://www.sos-kinderdorf.at/so-hilft-sos/wo-wir-helfen/europa/oesterreich/wien/gastfamilien-wien

Ist es möglich ein Kind in Österreich zurückzulassen und die Obsorge zu übertragen?

Wenn die obsorgeberechtige Person (Mutter) nur für eine befristete Zeit die Obsorge einer anderen Person (z.B. Tante) übergeben möchte (1-2 Monate), reicht es, wenn sie eine formlose Vollmacht aufsetzt. Diese kann bei einem Notar zusätzlich noch beglaubigt werden, dies ist kein Muss.

Wenn die Obsorge für längere Zeit oder auf Dauer übertragen werden soll, ist dazu die Zustimmung des Gerichts erforderlich bzw. muss das Gericht die Obsorge an die Tante übertragen. Hierfür ist in das jeweilige Bezirksgericht zuständig. Ein Rechtsanwalt ist nicht erforderlich. Die Angelegenheit kann bei einem Amtstag (Dienstag Vormittag 8-12) angeleitet werden bzw. kann man auch vorab zum Amtstag gehen, um sich diesbezüglich zu beraten (kostenlos!). Aufgrund von Covid-Bestimmungen bitte vorher nachfragen, ob man derzeit ohne Termin zum Amtstag kommen kann.

Eine gerichtliche Obsorgeübertragung dauert in der Regel 2-3 Monate. Entscheidend ist also wie lange die Mutter vor hat das Kind alleine in Österreich zu lassen. Die Abklärung der Obsorgeübertragung mit einer Beratungsstelle ist zu empfehlen zb hier: https://www.diakonie.at/unsere-angebote-und-einrichtungen/beratungszentrum-ukraine

Kriegsvertriebene mit aufrechtem Aufenthaltstitel (blaue Karte) haben vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und können sich beim AMS melden.

Hilfreiche Links zum Arbeitsmarkt:

 https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/gefluechtete-personen-aus-der-ukraine-einstellen

AMS

Das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt Ukrainer*innen dabei, eine Arbeit zu finden. Es ist sehr zu empfehlen, Kontakt mit dem AMS aufzunehmen, um sich über die Möglichkeiten zu informieren. Informationen hier.

Fragenbogen zur Kompetenzerhebung für AMS:

https://start.wien.gv.at/documents/1554688/0/Kompetenzerhebungsbogen+ukrainisch+220316.pdf/f725cc5d-6fbf-db1b-1d07-8b6b88c02a6e?t=1648130830355

Arbeitsvermittlungsplattformen für Ukrainer*innen

https://www.jobs-for-ukraine.at/

https://austrianjobs-for-ukraine.at/

https://www.ukrainejobs.at/

https://www.jobs.trendingtopics.eu/for-ukrainians

Arbeitsmarktberatung
Der Verein Tralalobe hat im 9. Bezirk in Wien eine Beratungsstelle speziell zum Thema Arbeitsmarktzugang für Menschen aus der Ukraine eröffnet. Weitere Informationen in Deutsch und Ukrainisch sind im Flyer im Link zu finden.

Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen bietet die Anlaufstelle (AST). https://www.anlaufstelle-anerkennung.at/. Kostenlose, mehrsprachige Informationen und Sprechstunden werden angeboten.

Die Stadt Wien und ABZ Austria leisten für ukrainische Fachkräfte begleitende Unterstützung bei der schnellen Integration in den Arbeitsmarkt mit dem Programm "Fast Track". https://www.waff.at/fast-track/

Die Stadt Wien sucht Menschen aus der Ukraine, die bei einer Non-Profit-Organisation oder einer öffentlichen Einrichtung mitarbeiten wollen. Die Mitarbeit kann ehrenamtlich, auf Honorarbasis oder als Anstellung erfolgen. Gesucht werden insbesondere auch Pädagog*innen mit Ukrainisch-Kenntnissen. https://skills4vienna.wien.gv.at/

Geldwechseln und Bankkonto

Derzeit können Ukrainische Hryvnia nicht gewechselt werden. Ausnahme sind die Erste Bank und Sparkasse, wo einmalig Hryvnia im Wert von 300 Euro gewechselt werden können. Auch die Raiffeisenbank tauscht einmalig im Gegenwert von 500€ pro Person in 1020 Wien, Friedrich Wilhelm Raiffeisenplatz 1.

Für die Eröffnung eines Kontos wird ein gültiger Reisepass und der aktuelle Aufenthaltsort/Wohnadresse in Österreich benötigt. Bitte einen Termin (telefonisch, online) vereinbaren.

Grundsätzlich muss jede Bank ein Basiskonto zur Verfügung stellen, das nicht mehr als €40,- im Jahr kosten darf.

Auszahlung der Grundversorgung

Die Grundversorgung wird in Wien beim ersten Mal im Austria Center ausbezahlt, und danach auf ein Konto angewiesen. Dennoch finden weiterhin regelmäßige persönliche Termine im Austria Center statt. Die Grundversorgung in NÖ wird ab der Antragstellung auf ein Konto überwiesen.

Familienbeihilfe
Nähere Informationen zur Familienbeihilfe für aus der Ukraine Vertriebene finden Sie hier und auf der Website des BKA in der Rubrik Familienbeihilfe.
Laut den Infoblättern wird keine beglaubigte Übersetzung der Dokumente verlangt, wir bitten um Rückmeldung, falls Sie dazu andere Erfahrungswerte aus der Praxis haben. Familienbeihilfe wird nicht angerechnet auf die Grundversorgungsleitung. Die Caritas Steiermark bietet auf Ihrer Website Ausfüllhilfen und Videos in Russisch und Ukrainisch zum Antrag auf Familienbeihilfe an. Alle Informationen finden Sie hier:

http://www.caritas-steiermark.at/ukraine-familienbeihilfe

Kinderbetreuungsgeld

Eine sehr ausführliche Beantwortung von sämtlichen Fragen zum Thema Kinderbetreuungsgeld für Ukrainer*innen und wie die Antragstellung funktioniert, ist auf der Seite des ÖIF zu finden: https://www.integrationsfonds.at/ukraine/

Ein Auszug: „Der Antrag ist ab dem Tag der Geburt des Kindes im Original bei dem Krankenversicherungsträger einzubringen, bei dem Sie versichert sind (z.B. Österreichische Gesundheitskasse). Da das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld nur bis zu 182 Tage rückwirkend geltend gemacht werden können, wird empfohlen, unmittelbar nach der Geburt den Antrag zu stellen, damit keine Bezugszeiten verloren gehen. Den Antrag zum Download finden Sie hier: Antrag auf Kinderbetreuungsgeld (sozialversicherung.at), eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich. Im Zuge der Antragstellung müssen die ersten 6 Untersuchungen aus dem Mutter-Kind-Pass vorgelegt werden.“

GIS-Befreiung

Wenn man kein Empfangsgerät für Radio oder TV besitzt, muss man grundsätzlich nichts machen und keine Befreiung beantragen. Falls man jedoch ein Auskunftsbegehren gesendet bekommt, ist man zur Auskunft verpflichtet.

In der Rückantwort kann man angeben, dass man kein Gerät besitzt, damit ist die Sache erledigt. Weitere Infos hier: https://www.gis.at/befreiung

Wenn die GIS oder EAG-Befreiung oder die Befreiung von der Mobilfunk-Grundgebühr in Anspruch genommen werden soll, dann muss ein Antrag auf Befreiung bei der GIS gestellt werden. Auch wenn man kein Empfangsgerät für Radio oder TV besitzt. Weitere Infos und Formulare hier.

EAG-Befreiung

Befreiung der „Erneuerbaren Förderkosten nach EAG §72“, die mit der Jahresabrechnung zu bezahlen ist (ca. € 30,-/Jahr). Die Befreiung wird über die GIS-Befreiung beantragt. Man muss dafür nicht zwingend selbst Vertragspartner eines Energieanbieters sein, jedoch mit dem Vertragspartner im gemeinsamen Haushalt leben und dieser muss auch den Hauptwohnsitz im Haushalt haben. In der Regel wird es dafür notwendig sein, dass der Energievertrag direkt auf die Ukrainer*innen läuft.
Mehr dazu hier.

Strompreisrabatt in Niederösterreich

Unabhängig vom Einkommen kann in NÖ Strompreisrabatt online beantragt werden. Dafür bedarf es eines eigenen Energievertrags oder einer Betriebskostenabrechnung. Voraussetzungen sind Hauptwohnsitz in NÖ mit dem 1.7.22, anderenfalls sind Härtefallanträge möglich.

Energiekostenförderung in Wien

folgende Möglichkeiten konnten wir für Wien recherchieren, alle Details finden Sie in den links:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/unterstuetzung/energiebonus22.html

kein eigener Vertrag notwendig, nur Hauptwohnsitz in Wien und 40.000 Einkommensgrenze für Einzelperson

https://www.wienenergie.at/privat/hilfe-und-kontakt/energiekostenunterstuetzung/energiegutschein/

150,- Energiegutschein für zahlende Kund*innen von Wien-Energie oder anderem Energieanbieter

https://www.wienenergie.at/privat/hilfe-und-kontakt/energiekostenunterstuetzung/wiener-energieunterstutzung/#energiekostenunterstuetzungplus

Energieunterstützung plus für Menschen mit MA40 Bezug bzw Anspruch (leider nicht für GVS Bezieher*innen)

Bundesweite Strompreisbremse

https://www.wienenergie.at/privat/hilfe-und-kontakt/energiekostenunterstuetzung/stromkostenbremse/#faq

Stompreisbremse (2900kw) gilt für Haushalte, Sie müssten prüfen, ob in der Wohnung ein Haushaltszählerpunkt vorhanden ist. Von welchem Konto abgebucht wird sollte egal sein

Weitere Infos finden sie auch auf der Seite der Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse

Behandlungen

Sie können in Österreich ab sofort kostenlos zu allen Ärzt*innen für Allgemeinmedizin gehen, die einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (Kassenarzt / Kassenärztin) haben.

Für den Besuch einer Ärztin / eines Arztes für Allgemeinmedizin brauchen Sie keinen Termin. Diese Ärzt*innen können Sie auch zu einer Fachärztin / zu einem Facharzt überweisen. Bitte nehmen Sie Ihren Reisepass oder den e-card Ersatzbeleg zum Arzt / zur Ärztin mit.

Darüber hinaus erhalten Sie kostenlos medizinische Versorgung in folgenden Einrichtungen:

Die AkutBetreuung Wien (ABW) ist eine Einrichtung der Stadt Wien. Speziell ausgebildete psychosoziale Fachkräfte betreuen Betroffene nach einem außergewöhnlich belastenden Ereignis. Die AkutBetreuung Wien ist unter der Telefonnummer +43 676 8118 98698 täglich von 0 bis 24 Uhr erreichbar.

Sozialversicherungsnummer und E-Card Ersatzbeleg

Menschen MIT Grundversorgung (GVS) bekommen die SVnr. nach Aufnahme in die GVS in jedem Kund*innencenter der ÖGK (Voraussetzung ist die Freischaltung der Leistung GVS – dann gehen die Daten automatisiert in die ÖGK)

Menschen OHNE GVS bekommen ihre SVnr. über das BFA! Mail an bfa-info@bmi.gv.at

 und dann wird die SVnr. vergeben. Zum Teil wird die Sozialversicherungsnummer auch gleich direkt bei der polizeilichen Registrierung von der Behörde angefordert und weitergegeben.

Es wird keine e-card ausgestellt, Ukrainer*innen bekommen in den Kund*innencenter der ÖGK vor Ort einen E-Card-Ersatzbeleg ausgestellt.

Auf Traumata und Krisen spezialisierte Einrichtungen

In 1170 - die Boje: Kriseninterventionszentrum für Kinder und Jugendliche
https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2099074

in 1090 Kriseninterventionszentrum für Erwachsene (nähe AKH)
https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2097806

in 1090 - Hemayat - Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende:
https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2097556

in 1020 - ESRA, Psychosoziales Zentrum
https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2097450

in 1040 - Familienzentrum - Caritas der Erzdiözese Wien
https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2099110

Der ÖBKT (Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie) bietet vergünstigte Plätze (Materialkosten sollen vergütet werden) an, um Traumatisierungen kunsttherapeutisch zu bearbeiten. Es gibt auch russisch sprachige Therapeut*innen, Sprache ist jedoch bei dieser Therapieform nicht das zentrale Medium. Nicht ausschließlich für Kinder gedacht, aber wird erfahrungsgemäß von Kindern gut angenommen. Liste von Therapeut*innen bei Andrea Fichtinger oder unter ukra22@caritas-wien.at bei Bedarf zu erfragen. Details müssen dann mit den einzelnen Therapeut*innen geklärt werden.

Kinder mit ADHS, im Autismusspektrum oder sonstigen Behinderungen: Mit der Krankenversicherung, die im Rahmen der GVS gewährt wird, können Kassenleistungen in Anspruch genommen werden. Darüberhinausgehende, spezielle ADHS-Projekte sind uns derzeit leider nicht bekannt. Vielleicht könnte man beim Verein „Die Boje“ (http://www.die-boje.at/) nachfragen, der sich mit psychologischer Akuthilfe für Kinder und Jugendliche befasst.

Vorschulische Beratung
vom Verein Integration in Wien ist ein Beratungsangebot für Eltern von Kindern mit Behinderungen zum Thema Schulplatz. Seit kurzem bieten sie Beratung in diversen Sprachen (mit Dolmetsch) an.

Rat auf Draht
Rat auf Draht und die Elternseite bieten im Rahmen des Projektes „Seite an Seite für Geflüchtete“ folgende neue und kostenlose psychosoziale Beratung für ukrainische Geflüchtete an: Für Kinder und Jugendliche: Online-Chatberatung mit Expert*innen auf ukrainischer und russischer Sprache. Für Eltern und Bezugspersonen: Online-Videoberatung mit Expert*innen auf ukrainischer und russischer Sprache. Einen Flyer mit detaillierten Infos finden Sie hier. Die Links zu den Projekten:
https://elternseite.at/de/ua
https://www.rataufdraht.at/chat-beratung/ua

Kostenlose Supervision

Unterstützung für vulnerable Gruppen ist oft eine emotionale Herausforderung. Große Freude und Frustration liegen nah beieinander. Wie in der Vergangenheit bietet die PfarrCaritas wieder kostenlos Gruppen-Supervision für Freiwillige an, die Hilfesuchende betreuen und unterstützen. Wenn Sie daran Interesse haben, melden Sie sich gerne unter katharina.renner@caritas-wien.at oder 0676 3336321.

Kostenloses Angebot für Traumatherapie

Emotionale Unterstützung für Flüchtlinge durch eine traumatherapeutische Technik (Brainspotting). Informationen bei Bartlomiej Gos, info@brainspotting.pl. Die Behandlung ist auf Englisch oder mit Hilfe von Dolmetsch, gerne online. Auch Schulungen für Freiwillige Unterstützer*innen sind möglich: https://brainspottingaustria.com/ausbildung/bsp-austausch/

Meditationsangebot

Nicole Hobinger-Klimes hat gemeinsam mit drei ukrainischen Frauen Atemübungen für Flüchtlinge entwickelt, die hier auf Ukrainisch und Russisch gratis abrufbar sind: https://www.nicolehobigerklimes.at/2022/05/23/gratis-meditationen-auf-russisch-undukrainisch/

Das Frauengesundheitszentrum FEM bietet mit NEDA Ukraine für Frauen aus der Ukraine erstsprachige ukrainische psychologische Beratung für Personen in der Wiener Grundversorgung unter der Telefonnummer 0660/1153965 (Ukrainisch, Russisch und Deutsch). Angeboten werden Beratungen bzw. Entlastungs- und Stabilisierungsgespräche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Grundversorgung, einen Flyer auf ukrainisch finden Sie hier

Das AMIKE-Telefon bietet Rat und Hilfe bei psychosozialen Belastungen u.a. für geflüchtete Ukrainer*innen unter 01/34301017 (ukrainisch). Krisenerfahrenen Psychotherapeut*innen hören zu und verstehen - anonym und in den Sprachen Farsi/ Dari, Arabisch, Kurdisch, Englisch, Deutsch, BKS, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Details finden Sie hier.

Informationsblatt des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnenPsychologische Hilfe in Krisenzeiten“ auf Ukrainisch.

Hilfe bei psychischen Erkrankungen bieten die  Psychosozialen Dienste Wien. Unter der Informationsnummer +43 1 4000 53060 wird über das Angebot aufgeklärt.

Zahlreiche Hilfsangebote und Beratungsstellen für ukrainische Frauen, die Gewalt, Diskriminierung und Benachteiligungen erfahren haben.

Notrufnummer für von Gewalt betroffene Frauen:

Österreichweit: Frauenhelpline 0800 222 555 – rund um die Uhr und kostenlos! Unter www.frauenhelpline.at kann man mit Hilfe der Sprachauswahl alle wichtigen Informationen auch auf Russisch finden.

Impfen, Testen

Impfungen gegen Corona können auch ohne Versicherung im Austria Center durchgeführt werden: Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können sich in Wien kostenlos gegen Covid-19 impfen lassen. Kein Termin erforderlich.
Ort: Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag, 7 bis 19 Uhr (Annahmeschluss 18.45 Uhr)
Für die Impfung brauchen Sie: Ausweis, Impfpass (wenn vorhanden), Anschrift in Wien, Sozialversicherungsnummer (wenn vorhanden)

Unter https://coronavirus.wien.gv.at/gurgelboxen/ finden Sie weitere Standorte für PCR-Tests.

In NÖ gibt es eine Reihe an Testmöglichkeiten, mehr Informationen hier: https://www.noe.gv.at/noe/Coronavirus/Freiwillige_SARS-CoV-2-Tests.html

Mahlzeiten und Tagesaufenthalt

Es gibt wieder Klimaoasen und Mittagstische - für Ukrainer*innen und alle anderen, die gern zusammenkommen und die sich über eine warme Mahlzeit freuen.
Alle wichtigen Infos und alle Standorte finden sie hier: www.caritas-wien.at/klimaoase

Café Neunerhaus Mittagessen auf Spendenbasis Montag bis Freitag von 11.30 bis 14 Uhr (1050 Wien, Margaretenstr. 66) https://www.neunerhaus.at/kontakt/neunerhaus-cafe/

Canisibus (https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/obdach-wohnen/mobile-notversorgung/canisibus) tägliche Suppenausgabe an acht Standorten in Wien.

Lebensmittel

Le+O Lebensmittelpakete. Gegen einen kleinen Kostenbeitrag erhält der/die Kund*in ein Lebensmittelpaket, entsprechend der Haushaltsgröße.

Reservierung für Le+O bitte nur per E-Mail: leo-ukraine@caritas-wien.at

Inhalt des Mails (wenn möglich in Deutsch/Englisch): Name, Telefonnummer, Adresse, Le+O-Ausweisnummer (falls ein Ausweis vorhanden ist), Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt, gewünschter Ausgabetag  

Weitere Informationen und Ausgabestellen hier: www.caritas-leo.at

ACHTUNG: Derzeit Aufnahmestopp für Personen, die noch keinen Le+O Ausweis haben!!

Lebensmittelhilfehilfe in Wien

https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/SearchResults.do?keyword=Lebensmittelhilfe

Sozialmärkte in Wien: https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/SearchResults.do?keyword=Sozialm%C3%A4rkte

Kleidung

Garderob137

Gratis Kleiderausgabe der Caritas in 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 137. Öffnungstage:

  • Mo 9-11 Uhr
  • Di 9-11 Uhr
  • Mi 14:00-16.00 Uhr
  • Do 9-11 Uhr

House of Hope - Social Bazar
In der Wiesen 6
1230 Wien
Gleich neben der U6-Station Erlaaer Straße! Mittwoch 16-18, Sonntag 11-14 Uhr Kleiderausgabe. https://www.facebook.com/bazar.houseofhope

Mietvertrag

Es wird empfohlen, einen Prekariumsvertrag abzuschließen. Einen Mustervertrag, auch auf Ukrainisch, finden Sie hier.

Möbel

Es ist natürlich nicht möglich, nur möblierte Wohnungen zu vermieten. Derzeit ist die Hilfsbereitschaft sehr groß. Es lohnt sich daher, im Bekanntenkreis oder auf Facebookgruppen um Möbel zu bitten. Im eingeschränkten Ausmaß kann auch die Caritas bei der Suche nach Möbeln und Einrichtung unterstützen.

Wohnraumvermittlung

Wenn Sie nach Österreich geflüchtet sind und eine Unterkunft suchen, wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). Diese übernimmt die Beratung und Aufnahme in die Bundesbetreuung sowie die Koordinierung von Quartiersangeboten für Vertriebene aus der Ukraine. Die Vertriebenen werden durch die BBU in die Quartiere der Länder aufgeteilt.

Die Hotline der BBU des Bundes ist unter +43 1 2676 870 9460 (auf Deutsch: von 08:00 bis 20:00 Uhr; auf Ukrainisch, Russisch & Englisch: Rund um die Uhr, 24/7) erreichbar.

Wenn die Personen in Wien bleiben möchten und privaten Wohnraum suchen, gibt es eventuell bei der Diakonie noch letzte private Unterkünfte: https://www.diakonie.at/unsere-angebote-und-einrichtungen/beratungszentrum-ukraine

Wohndrehscheibe NÖ

Caritas und Diakonie bieten in Niederösterreich Unterstützung und Beratung für private Quartiergeber*innen

Kontakt: Wohnungsdrehscheibe@caritas-wien.at (Industrieviertel und Weinviertel), Wohndrehscheibe-noe@diakonie.at (Mostviertel und Waldviertel) sowie unter +43 5 1780 2666 (Industrieviertel und Weinviertel) und +43 2742 28910 8600 (Mostviertel und Waldviertel).

  • Montag: 09:00-12:00 und 13:00-16:00
  • Dienstag: 09:00-12:00
  • Mittwoch: 13:00-16:00
  • Donnerstag: 09:00-12:00
  • Freitag: 09:00-12:00

Leider sind so gut wie keine privaten Quartiere mehr verfügbar, insbesondere in Wien gibt es keine privaten Angebote mehr. Für organisierte Unterkünfte im Rahmen der Grundversorgung finden Sie nähere Informationen im Abschnitt Grundversorgung. Eine Terminvereinbarung für ein organisiertes Quartier in Wien (wenn Wohnsitz bereits davor in Wien war) ist über den link www.gvs-termin.fsw.at möglich.

Bei Bedarf an einer organisierten Unterkunft in Niederösterreich wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen der mobilen Flüchtlingsbetreuung:

Caritas Mobile Flüchtlingsbetreuung Niederösterreich (organisierte Quartiere und Sozialberatung) für die Bezirke: Korneuburg, Hollabrunn, Gänserndorf, Mistelbach, Tulln, Bruck an der Leitha, Wr. Neustadt, Wr. Neustadt-Land, Neunkirchen, Mödling, Baden. Details und Kontakt: Flüchtlingsbetreuung NÖ : Caritas Wien (caritas-wien.at)

Persönlicher, offener Journaldienst:

2100 Korneuburg, Hauptplatz 6-7. Dienstag 09-12 Uhr, Tel.: +43 (0)2262/623 55

2700 Wiener Neustadt, Neuklostergasse 1. Donnerstag 09-12 Uhr, Tel: +43 (0)2622/228 22

Wohnmöglichkeiten außerhalb der Grundversorgung

Für Einzelpersonen und Paare ohne Kinder und mit Einkommen (ohne Anspruch auf Grundversorgung) besteht event. eine Möglichkeit einen Wohnplatz in einem KAB Wohnhaus zu erhalten. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an ukra22@caritas-wien.at.

Für max 2-Personen Haushalte mit Einkommen besteht die Möglichkeit, sich beim Fonds für temporäres Wohnen (ehemals Zuwandererfonds) anzumelden. Alle Infos finden sie hier.

Für private Kindergartenplätze fragen Sie bitte direkt beim Träger an: Nikolausstiftung, Stadt Wien, https://kinderfreunde.at/angebote/kindergaerten-1

Bei Anmeldung in einem privaten Kindergarten muss zudem eine Kindergartennummer von der Stadt Wien beantragt werden. Online über diesen Link möglich, Passkopie eines Elternteils erforderlich

https://www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/platzsuche/kundennummer-anmeldung/

Für die Anmeldung zu einem öffentlichen Kindergarten erfolgt die Online-Anmeldung über folgenden Link:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/bildung/bildungseinrichtungen/kinder/kindergarten.html

Derzeit wird in der Regel von Ukrainer*innen keine Anmeldegebühr verlangt, zudem kann im Kindergarten ein Antrag auf Essensgeldbefreiung gestellt werden.

Schul- und Ausbildungspflicht nun auch für ukrainische Kinder

Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten, müssen ab 6 Jahren die Schule besuchen. Die Schulpflicht dauert neun Schuljahre. Nach der Schulpflicht gibt es eine Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Die Schul- und Ausbildungspflicht gilt für alle Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine nach Wien geflüchtet sind, unabhängig ob sie längerfristig in Wien bleiben werden. Es ist somit nicht mehr möglich statt einem Schulbesuch in Österreich einen online Unterricht in der Ukraine zu absolvieren.

Alle Informationen wie Sie zu einem Schulplatz in Wien kommen und einen Überblick über das österreichische Schulsystem finden Sie auch in ukrainischer Sprache auf der Website der Bildungsdirektion Wien.

Die Erzdiözese Wien stellt zudem 350 kostenfreie Schulplätze zur Verfügung dazu bitte direkt in den einzelnen Schulen anfragen.

Im Jänner startet ein Pflichtschulabschlusskurs von UKI, junge Ukrainer*innen zwischen 16 und 25 Jahren sind herzlich willkommen. Die weiteren Voraussetzungen dafür sind
Deutsch: mindestens A2/B1 Niveau
Grundkenntnisse in Mathematik
Auch ohne positiven Abschluss der 8. Schulstufe
Zur Anmeldung für das Auswahlverfahren sollen die Interessent*innen bitte zwischen 8 und 12 Uhr unter 0699/12150380 anrufen, dann bekommen sie einen persönlichen Termin. Weitere Infos hier: http://www.uki.or.at/site/unserearbeit/pflichtschulabschluss

Übergangsangebot für Schüler*innen nach der Schulpflicht

Ab September 2022 wird ein Lehrgangsangebot für vertriebene Jugendliche mit geringen Kenntnissen der Unterrichtssprache Deutsch eingerichtet. Eine schnelle Anmeldung wird empfohlen. Infoblatt auf Ukrainisch hier , Anmeldeformular direkt über den Link. Es handelt sich dabei um einen Übergangslehrgang der Stadt Wien für Ukrainer*innen in höheren Schulstufen zur Erlangung der deutschen Sprache und als Vorbereitung für ein Studium. Man kann auswählen, ob AHS oder BHS gewünscht sind. Informationen in Deutsch finden sie hier.

Schulstartaktionen

In den Carlas der Caritas Wien können Schulsachen aller Art, Schultaschen, Schultüten, Stifte, Blöcke, Lineale uvm., wie in einem normalen Geschäft ausgesucht und sehr günstig gekauft werden. Schultaschen ab EUR 5,00, Hefte für 0,50, Stifte für 0,30 usw. Kommen kann man zu den Öffnungszeiten ins carla nord oder carla mittersteig, Mo-Fr 9:00-18:00, Sa 9:00-15:00

Niederösterreich

Personen, die Familienbeihilfe beziehen und ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, können das blau-gelbe Schulstartgeld beantragen. Online-Antragstellung direkt auf der website möglich. Weitere Infos zu dieser Aktion finden Sie auch hier.

Lernbetreuung, Sprachkurse, Schulbedarf und diverse andere Unterstützungsangebote für ukrainische Kinder und alleinerziehende Mütter aus der Ukraine bietet der Verein JUHU!

Mittelschüler*innen aus der Ukraine, die einen digitalen Maschineschreibkurs suchen, finden hier einen mit russischer Anleitung.

Studierende, die ihr Studium in Österreich fortsetzen möchten, sind derzeit von Studiengebühren befreit. Informationen für Studierende und Forschende aus der Ukraine finden Sie auf der Webseite Study in Austria/ukraine oder im Informationsblatt auf Ukrainisch.

Muttersprachliche Lehrkraft für Ukrainisch an Wiener Schulen: schicken Sie Ihre  Kontaktdaten (Name, Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Lebenslauf auf Deutsch) an muttersprachlicherunterricht_ukrainisch@bildung-wien.gv.at. Ein online-Anmeldeformular finden Sie hier.

Voraussetzungen:

  • Muttersprache ukrainisch
  • pädagogische Ausbildung (gerne auch im Herkunftsland)
  • Deutschkenntnisse Level B2

Studierende, die ihr Studium in Österreich fortsetzen möchten, sind derzeit von Studiengebühren befreit.

Viele Pfarren und Initiativen bieten Kurse an, wir helfen gerne bei der Suche.

Das CarBiz – Caritas Bildungszentrum veranstaltet ab Oktober 2022 gratis Deutschkurse (A1 bis B2). Anmeldung persönlich, telefonisch oder per Mail: Mo-Do 9-14 Uhr, Kempelengasse 1/ Bauteil 1/ 4. Stock (Lift), Zugang über Erlachgasse 1/Kempelengasse1, 1100 Wien. Tel: 01/4061037 oder carbiz@caritas-wien.at

Es sind noch Plätze frei. Nähere Informationen finden Sie hier!

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) bietet kostenlos Deutschkurse für Vertriebene an. Zur Kursanmeldung ist ein Beratungstermin beim ÖIF notwendig. Kontaktmöglichkeiten: Hotline des ÖIF: Mo-Fr 8-18 Uhr, 01 715 10 51-120, WhatsApp unter derselben Nummer, E-Mail: ukrainehilfe@integrationsfonds.at

Mehr Informationen unter https://www.integrationsfonds.at/ukraine/. Wichtig: zur Kursanmeldung wird der „Ausweis für Vertriebene“ (blaue Karte) sowie die Sozialversicherungsnummer benötigt.

„Deutsch lernen: Erste Schritte in Österreich“ – neuer täglicher ÖIF-Onlinekurs für ukrainische Vertriebene: Onlinekurse: Österreichischer Integrationsfonds ÖIF

Online Lernmöglichkeiten und Materialien für Deutschkurse des ÖIF finden sich unter www.sprachportal.at  (Online-Deutschkurse, Lernunterlagen etc.).

Malva Interface Beratung und Deutschkurs
Direkt im Link oben finden Sie einen Deutschkurs von MALVA Interface für Kinder im Schulalter, die aktuell noch keinen Schulplatz gefunden haben. Achtung, im Flyer im Link hat sich ein Tippfehler eingeschlichen, die Anmeldung zum Deutschkurs erfolgt unter der Telefonnummer: 01 5245015314. Es gibt noch freie Plätze.

Weitere online Angebote

Sehr empfohlener Link zum kostenlosen Angebot von Deutsche Welle: Kostenlose Deutschkurse von A1 bis B1 | DW Deutsch Lernen

Es gibt auch eine App dazu: DW Deutsch lernen A1, A2, B1

Über diesen Link findet man diverse Informationen und Unterstützungsangebote für Ukrainer*innen in englisch, ukrainisch und russisch, u.a. Sprachkurse:

Безкоштовний доступ до послуг та сервісів: 100+ компаній, які допомагають українцям під час війни • AIN.UA

Bezüglich online-Kursangeboten und Materialien für einen selbst organisierten Deutschkurs können Sie sich gerne auch an ukra22@caritas-wien.at wenden.

Deutschförderung für Kinder

In Wien und Niederösterreich setzen der Verein STARTKLAR (www.verein-startklar.at) und das Sprach- und Bildungsinstitut LOQUI (www.loqui.at) Sprachförderkurse für vertriebene Kinder (ca 3-14 Jahre) aus der Ukraine (inkl. Elternberatungsangebote) um. Kontakt und alle Infos finden sie hier. Ab 7 Teilnehmer*innen kommen sie auch zu Ihnen vor Ort. Kurse sind für die teilnehmenden Kinder kostenlos.

Über die Website https://www.kitz-global.at/ kann man beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten bekommen, das ist unkompliziert, jedoch mit Kosten von ca 100,- verbunden.

Mag.a Nataliya Trinbacher, E-Mail: nat.german@gmail.com ist diplomierte Übersetzerin und hat Kontakte zu beeideten Übersetzer*innen. Sie bietet kostengünstige Angebote (mit und ohne Beeidung) für Menschen aus der Ukraine an. Details bitte direkt mit Fr. Trinbacher abklären.

Wir sind in Kontakt mit mehreren freiwilligen Dolmetscher*innen, die zum Teil persönlich oder telefonisch zur Verfügung stehen. Falls für dringende Termine ein*e Dolmetscher*in gebraucht wird, bitte um rechtzeitige Kontaktaufnahme unter ukra22@caritas-wien.at

Alle Mobilfunkanbieter verrechnen wieder Roaming-Gebühren für Telefonate und SMS in die Ukraine.

Gratis Sim-Karten von Magenta werden aktuell im Garderob (Landstraßer Hauptstraße 137) ausgehändigt - solange der Vorrat reicht. Diese müssen in einem Magenta Store aktiviert/registriert werden.

Die Volkshilfe unterstützt geflüchtete Menschen bei der Versorgung ihrer Tiere:

  • Futter und Tierequipment
  • Tierärztliche Versorgung
  • Unterbringung der Tiere, wenn sie nicht in die Notunterkunft mitdürfen

Telefon: +43 676 878 445 14 (Montag bis Sonntag, 8 bis 20 Uhr)
E-Mail: agft@volkshilfe-wien.at

Erstankunft-Ukraine-Ticket der ÖBB

Ab November 2022 wird das kostenlose „Not-Ticket Ukraine“ für Züge der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) nur mehr für die erste Einreise nach Österreich bzw. Durchreise ausgestellt (Züge von Břeclav, Bratislava oder Hegyeshalom zu einem Ziel in Österreich oder zu den Grenzbahnhöfen Richtung Deutschland, Schweiz und Italien). Ukrainer*innen, die sich bereits in Österreich aufhalten, müssen daher ab November für die Züge der ÖBB Tickets kaufen.

  • Dieses Ticket wird an Personen mit ukrainischem Reisepass ausgegeben, die aus Richtung Ukraine über die Grenzen von Ungarn, Tschechien oder der Slowakei einreisen (via Breclav, Kittsee, Hegyeshalom, Marchegg).
  • Die Ausgabe erfolgt an erstmals Einreisende durch Zugbegleiter*innen dieser Züge nach Wien.
  • Das Ticket gilt 24 Stunden ab Ausstellung für eine Fahrt mit Ziel Österreich oder zu Grenzbahnhöfen in Richtung Deutschland, Schweiz oder Italien in der 2. Klasse der ÖBB Züge.
  • Sollte eine geflüchtete Person kein Zugpersonal im Zug antreffen oder nicht per Bahn nach Österreich einreisen, so erfolgt eine einmalige Ticketausgabe – ausschließlich – an den Bahnhöfen Wien Hauptbahnhof (im „ÖBB Kund:innenservice.direkt“ beim Bahnhofseingang Sonnwendgasse) und Graz Hauptbahnhof (im ÖBB Reisezentrum).
  • Ukrainer*innen, die sich bereits in Österreich aufhalten, müssen daher ab November für die Züge der ÖBB Tickets kaufen.

Wiener Linien
Für die Nutzung der Wiener Linien gilt ab 1. November 2022, dass Vertriebene mit dem "Erstankunft Ukraine-Ticket" der ÖBB (24 Stunden gültig) auch eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln – beispielsweise vom Bahnhof zu einem Notquartier – wahrnehmen können.

Der Mobilpass, mit dem vergünstigte Monatskarten erworben werden können, gilt nicht für Personen in Grundversorgung, also nicht für Ukraine-Vertriebene. In den Leistungen der GVS Wien, ist eine pauschale Förderung von Fahrtkosten nicht vorgesehen

Für Erwachsene sind Monatskarten zu empfehlen. Diese ist übertragbar, kann also von mehreren Personen benutzt werden: https://www.wienerlinien.at/monatskarte.

Kinder bis 6 Jahre brauchen kein Ticket.

Schüler*innen haben Anspruch auf die günstigen Jugendtickets (für die Fahrt zwischen Schule und Zuhause für ein Jahr um 19,60 Euro) bzw. TOP-Jugendtickets (ein Jahr lang in Wien, Niederösterreich und Burgenland alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen um 79 Euro). Informationen dazu finden Sie hier: https://start.wien.gv.at/wohnen-de#oeffentlicher-verkehr
Soweit bisher bekannt ist, bekommen Ukrainer*innen für Kurse, die vom AMS oder dem FSW finanziert werden, einen Fahrtkostenersatz bei Vorlage der Fahrscheine/Monatskarte, eine ähnliche Lösung soll es auch für Kurse vom ÖIF geben, diese ist jedoch noch nicht fixiert.

Rückerstattung von Ticketkosten im Rahmen der Grundversorgung
Wenn Ukrainer*innen Leistungen der Grundversorgung in Wien beziehen, werden im Rahmen der Grundversorgung Kosten für bestimmte Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln übernommen:

  • Fahrten zu Ladungen (Behörde, Gericht)
  • Fahrten im Zuge von Überstellungen (z.B. Wechsel von Quartier des Bundes in ein Grundversorgungsquartier der Länder)
  • Notwendige Fahrten zu Ärzt*innen oder ins Krankenhaus
  • Begleitung einer/s Minderjährigen zu medizinischen Behandlungen durch eine obsorgeberechtigte Begleitperson
  • Begleitung einer/s Minderjährigen für den verpflichtenden Kindergartenbesuch (für alle Kinder, die vor dem 1. September eines Jahres 5 Jahre alt werden) durch eine obsorgeberechtigte Begleitperson, wenn kein Kindergarten-Transport zur Verfügung steht

Für die Kostenrückerstattung müssen folgende Belege beim Termin im ACV vorgelegt werden:

  • Ladung, Zeitbestätigung von Ärzt*in/Krankenhaus oder Bestätigung des Kindergartenbesuchs
  • Ticket
  • Rechnung

Auto und Führerschein/Parkpickerl

Laut einer EU-Verordnung ist geregelt, dass ukrainische Führerscheine so lange in Österreich gültig sind, so lange der Vertriebenenstatus aufrecht ist und der ukrainische Führerschein gültig ist. Führerscheine müssen also nicht, wie bisher angenommen, nach 6 Monaten umgeschrieben werden. Seit kurzem befindet sich diese Information auch auf der Website von Niederösterreich hilft, dort sind die Details genauer beschreiben.
Somit sollte es auch bezüglich Versicherungsschutz (wenn eine Person mit ukrainischem Führerschein mit einem Auto mit österreichischen Kennzeichen, zugelassen auf eine österreichische Person, fährt) keine Probleme geben.

Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen können 1 Jahr lang ab Hauptwohnsitzmeldung ohne Ummeldung des Fahrzeuges in Österreich verwendet werden. Seit 1.6.22 müssen für die Autos Parkpickerl oder Parkscheine organisiert werden. Parkpickerl kostet 168,--/Jahr; es ist kein österr. Kennzeichen nötig.
Das Parkpickerl berechtigt Bewohner*innen zum Parken in dem Bezirk, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben. Bei Ummeldung des Hauptwohnsitzes muss auch das Parkpickerl umgemeldet werden.
Parkpickerl können online oder persönlich am Magistratischen Bezirksamt (nur mit Termin) beantragt werden. Auf der Infoseite: https://start.wien.gv.at/ukraine/de#Einreise%20und%20Verkehr ist ein Handbuch für den online Antrag zu finden, mit ukrainischen Untertiteln sowie ein link zum online Antrag. Die Kosten betragen € 10 pro Monat zuzüglich Verwaltungsabgaben.

Das Bundesministerium für Klimaschutz hat klargestellt, dass dessen Erlass vom 21.4.2022 bezüglich ukrainische Fahrzeuge nach wie vor Gültigkeit hat: Halter:innen ukrainischer Fahrzeuge können demnach auch weiterhin in Wien ein Parkpickerl beantragen, für die Frist von einem Jahr. Nach Ablauf eines Jahres müsste nach aktueller Rechtslage das Fahrzeug in Österreich angemeldet werden. Für ukrainische Fahrzeuge hat das Klimaschutzministeriums dazu aktuell folgendes präzisiert: Ist vor Ablauf eines Jahres ein Grenzübertritt erfolgt, fängt mit dem Datum des Übertritts die Ein-Jahres-Frist von neuem zu laufen an, eine Neubeantragung ist unter Vorlage einer „eidesstattlicher Erklärung“ eines Grenzübertritts möglich.

Diese Ein-Jahres-Frist wird nämlich durch jedweden Grenzübertritt unterbrochen und beginnt von vorne. Das ist eine Auslegung, die normalerweise für Touristen bzw. Personen, die für eine beschränkte Zeit in Wien arbeiten, gilt, und nun auch für Ukrainer:innen.

Fazit: sofern die „eidesstattliche Erklärung“ bei dem für Parkpickerl zuständigen Magistratischen Bezirksamt unterzeichnet wird, muss das ukrainische Kfz nicht umgemeldet werden auf ein österreichisches Kennzeichen, das Parkpickerl wird verlängert und die Hilfsbedürftigkeit muss nicht (neuerlich) geprüft werden.

Autobahnvignette
Laut Auskunft der Asfinag benötigen Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen nach wie vor keine Vignette für die Autobahn.

Versicherung von Autos
Seit 1.7.2022 müssen Autos mit ukrainischem Kennzeichen über eine gültige Internationale Versicherungskarte (“grüne Karte”) oder über eine Grenzversicherung verfügen.
Über das ukrainische “Grüne Karte-Büro” besteht die Möglichkeit

  • den Versicherungsstatus online abzufragen,
  • online eine Internationale Versicherungskarte zu erwerben oder
  • den Umfang des internationalen Schutzes Ihrer Versicherung zu erweitern

Nähere Information dazu finden Sie hier:

Leihfahrräder Wr. Linien

https://www.wienerlinien.at/wienmobil/rad

Reisen

Der Vertriebenenstatus geht laut Verordnung verloren, wenn der Betroffene das Bundesgebiet „nicht bloß kurzfristig“ verlässt. Welcher Zeitraum mit „kurzfristig“ genau gemeint ist, ist unklar, zumal es dazu weder Rechtsprechung noch Erfahrungswerte gibt. Man muss sich des Risikos bewusst sein. Jedenfalls unproblematisch ist laut BMI ein Aufenthalt von 90 Tagen als Tourist in einem anderen Schengenland ( https://www.bmi.gv.at/Ukraine/Erfassung_und_Aufenthalt.aspx ). Dabei geht es jedoch nur um den Vertriebenenstatus!

Anders verhält es sich mit der Grundversorgung. Hier ist die Frage, wie lange Personen, die Grundversorgung beziehen, sich außerhalb ihres organisierten Quartiers aufhalten dürfen, ohne die Grundversorgung und damit den Wohnplatz zu verlieren. Abwesenheiten müssen bei der GVS-Stelle gemeldet werden. Wenn diese einen bestimmten Zeitraum (3 Tage) übersteigen, dann verliert die betreffende Person den Grundversorgungsplatz – auch wenn ihr weiterhin der Vertriebenenstatus zukommt. Hintergrund dafür ist möglicherweise, dass die Person dann nicht mehr als „hilfsbedürftig“ angesehen wird.

Aber auch bei Personen in privaten Quartieren empfiehlt sich eine Abklärung im Einzelfall mit der Behörde vorab, hier wurden uns leider je nach Bezirk und Bundesland schon unterschiedliche Fristen genannt zwischen 3 Tagen und 2 Wochen Auslandsaufenthalt, die zum Verlust der Grundversorgung führen.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit einem Vertriebenenausweis haben Anspruch auf einen Kulturpass und damit auf ein Jahr befristet freien Zugang zu Kunst und Kultur.

Wien | Hunger auf Kunst und Kultur

Antragstellung Wien: derzeit noch Caritas Sozialberatung https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/beratung-nothilfe/soziale-finanzielle-notlagen/sozialberatung/page

Bitte eine Mail senden an: sozialberatung-wien@caritas-wien.at mit Passkopie und Meldezettel, der Kulturpass wird an die Wohnadresse zugesendet.

Gesamt Niederösterreich:

Mail an: sozialberatung@caritas-stpoelten.at

Für die Ausstellung der Kulturpässe bitte folgende Unterlagen in Kopie beilegen: Meldezettel, Ausweis, event wird noch eine Datenschutzerklärung verlangt, die dann zugesendet wird

ASBÖ

Sozialberatung für Menschen aus der Ukraine.

Adresse: Schönbrunner Straße 222-228/Stiege 1/6. Stock, 1120 Wien, Telefon: +43 1 89 145 51000. Öffnungszeiten Mo-Fr 8.30 Uhr bis 13 Uhr

Diakonie

Wohnraumvermittlung, Wohnberatung, Sozialberatung, Sozialmedizinische Beratung, Arbeitsmarktintegrationsberatung

Adresse: Wilhelminenstr. 91-93/II f, 1. Stock, 1160 Wien, Telefon: +43 1 343 9191. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8.30-12 Uhr und 13-16 Uhr; Fr 8.30-12 Uhr

INTERFACE WIEN

Startbegleitung für aus der Ukraine geflüchtete Menschen

Adresse: Gerhardusgasse 25, 1200 Wien, Telefon: +43 1 524 5015 300, E-Mail: malva@interface-wien.at. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8.30-12 Uhr und 13-15 Uhr, Mi und Fr 8.30-12 Uhr

Die Beratungsstelle MALVA Interface hat einen Schwerpunkt auf die Themen Gesundheit sowie chronische Erkrankungen und Behinderungen. Ukrainer*innen können kurzfristig Termine bekommen oder spontan in den Journaldienst kommen. Details finden Sie hier.

Volkshilfe Wien

Begleitung und Gestaltung von Perspektiven für Vertriebene aus der Ukraine.

Adresse: Augasse 2-6, 2 Stock, 1090 Wien, Telefon: +43 676 8784 47 55, E-Mail: perspektivo@volkshilfe-wien.at. Öffnungszeiten: Mo 9-16 Uhr, Di 13-17.30 Uhr, Mi 9-16 Uhr, Do 9-12.30 Uhr, Fr nach Terminvereinbarung

BRAVE (Tralalobe)

Informationen sowie Beratung und Unterstützung bei Jobsuche- und vermittlung

Adresse: Augasse 2-6, 1090 Wien, Telefon: +43 670 353 97 37, +43 670 354 43 75, E-Mail: brave@tralalobe.at

Öffnungszeiten: Mo 10-12 Uhr und 12.30-16 Uhr, Di 12.30-16 Uhr, Mi-Fr 10-12 Uhr und 12.30-16 Uhr

Wichtige weiterführende links

Alle wichtigen Infos der Stadt Wien und vom Land Niederösterreich:

https://start.wien.gv.at/ukraine/de

https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Informationen_fuer_Fluechtlinge_aus_der_Ukraine.html

FAQ von BMI: : https://www.bmi.gv.at/Ukraine/

Schritt für Schritt Anleitung und Infos für Ukrainer*innen auf der neuen Seite des FSW für Wien :https://www.fsw.at/n/anlaufstelle-f%C3%BCr-vertriebene-menschen-aus-der-ukraine

Wesentliche Informationen sind auch auf der Homepage der Caritas Wien zu finden:

https://www.caritas.at/spenden-helfen/auslandshilfe/katastrophenhilfe/laender-brennpunkte/ukraine/ich-brauche-hilfe

 

Rechtsberatung für geflüchtete Menschen

Familienbeihilfe für Ukrainerinnen

Unterkunft

Wenn es Ihnen möglich ist, Einzelpersonen oder Familien aufzunehmen, übergangsmäßig oder für länger, bitten wir Sie, uns dies unter ukra22@caritas-wien.at mitzuteilen. Wir in der PfarrCaritas koordinieren die Angebote und unterstützen die Pfarren.

Wenn Sie Ukrainer*innen bei sich oder in der Pfarre aufgenommen haben, bitten wir auch hier um eine Information. Wir unterstützen sowohl Quartiergeber*innen als auch Ukrainer*innen beim Ankommen hier in Österreich.

Prekarium

Telefon-Hotlines

  • Hotline für Angehörige und Helfende: Ukraine Info Hotline. Erstinformationen zu fremdenrechtlichen Fragen sowie Infos zu Zeit-, Geld-, Sachspenden und Wohnraumvermittlung: 05/17 76 380. E-Mail: ukraine-info@caritas-wien.at. Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr, Sprachen: Deutsch und Englisch

  • Erstaufnahme: Die Hotline der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) ist für Ukrainer*innen unter 01 2676 870 94 60 zu erreichen (auch ukrainisch-sprachig).

Team Ukra - PfarrCaritas Hilfe für Ukrainer*innen

Klemens Lesigang

PfarrCaritas Hilfe für Ukrainer*innen, Klimaoasen und Wärmestuben

Lyudmyla Willingshofer

PfarrCaritas Hilfe für Ukrainer*innen, Sozialberatung