Unterkunft, Rechtliches und Abläufe

FAQs

Ankunft, Unterkunft, Rechtliches

Informationen Unterkunft, Aufenthalt etc.

Humanitäres Ankunftszentrum Wien:

Wenn Sie in Wien ankommen und einen Notschlafplatz, Verpflegung, dringende medizinische Hilfe und allgemeine Informationen benötigen, fahren Sie zum Humanitären Ankunftszentrum der Stadt Wien:

  • Schloßberggasse 8, 1130 Wien
  • Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr
  • Erreichbarkeit: U-Bahn, Bus oder mit dem Auto

Folgende Leistungen werden angeboten:

  • Vermittlung von Notschlafstellen
  • Essen und Getränke
  • Informationen zur Orientierung in Wien
  • Covid-19-Tests

Beratungszentrum Wien im ACV

Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien                                                                                                                

Montag bis Freitag 8-18 Uhr

Im Beratungszentrum gibt es:

  • Erstberatung, Abklärung weiterer Bedürfnisse und allgemeine Sozialberatung
  • Abklärung und Zuerkennung von Leistungen aus der Grundversorgung wie: Krankenversicherung, Mietunterstützung, Wohnplatz in einer organisierten Unterkunft 
  • Fremdenrechtsberatung
  • Caritas Servicestelle – Folgetermine und laufende Auszahlung von Grundversorgungsleistungen privatwohnender Ukrainer*innen

Achtung: Für die Beantragung der Grundversorgung ist eine online Terminreservierung unter gvs-termin.fsw.at notwendig, -> siehe Grundversorgung!

 

Polizeiliche Erfassung

Die erste Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge erfolgt durch die Exekutive und kann bei den Erfassungsstellen der Landespolizeidirektionen erfolgen.
Die hierfür nötigen Daten werden aus dem biometrischen Reisepass übernommen. Über ein spezielles Programm werden diese Daten in das für die Grundversorgung relevante Informationssystem übermittelt. Zusätzlich wird ein Formular mit Fragen zur Wohnsituation und dem Einreisedatum aufgelegt.

Polizeiliche Erfassung in Wien

Die polizeiliche Erfassung findet Dienstag bis Freitag (werktags) von 12 bis 17 Uhr, nach elektronischer Terminvergabe statt. Dafür im Formular für die Reservierung eines Termins das Bundesland „Wien“ und als Thema „Erfassung Ukraine Vertriebene“ auswählen. 

  • Ort: Polizeiinspektion Hernalser Gürtel, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 Wien
  • Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag (werktags) von 12 bis 17 Uhr, nach elektronischer Terminvergabe

Polizeiliche Erfassung in Niederösterreich

3100 St. Pölten, Linzer Straße 47, PAZ
Terminvereinbarung unter: 059133/35-1911
Öffnungszeiten für die Erfassung: Di und Do, 08:00 – 16:00 Uhr
Terminvereinbarung ist notwendig

2700 Wiener Neustadt, Neunkirchner Straße 23

Terminvereinbarung unter: 059133/37-1903
Öffnungszeiten für die Erfassung: Di und Do, 08:00 – 11:00 Uhr
Terminvereinbarung ist notwendig

Link zu allen Ersterfassungsstellen in Österreich

https://www.bbu.gv.at/erfassungsstellen

 

Hauptwohnsitzmeldung bei der Gemeinde

Bei privater Unterbringung hat die Wohnsitzmeldung innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft bei der Meldebehörde direkt zu erfolgen, wobei hier eine Bestätigung vom Unterkunftsgeber (Eigentümer, privater Vermieter etc.) benötigt wird.

Bei organisierter Unterbringung wird die Meldung durch die BBU bzw. die Landes-Grundversorgungsstelle vorgenommen.

Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht nur dann, wenn nicht länger als drei Tage Unterkunft genommen wird.

Kann man mit dem Vertriebenenstatus auch zurück in die Ukraine reisen (z.B. als Besuch) und dann wieder nach Österreich zurückkommen?

Der Vertriebenenstatus erlischt, wenn der Betreffende das Bundesgebiet „nicht bloß kurzfristig“ verlässt (also z.B. in die Ukraine zurückzieht). Eine bloß kurzfristige, typische Reise (z.B. Verwandtenbesuch) schadet jedoch nicht.

So wird eine Reise von 2-3 Wochen unproblematisch sein, ein Aufenthalt von mehr als 4 Wochen wird vermutlich auch noch durchgehen, sofern die Dauer begründet ist (z.B. Pflege eines kranken Angehörigen), ab 2 Monaten wird es vermutlich nicht mehr als „kurzfristige“ Reise durchgehen.

In der Praxis ist allerdings nicht auszuschließen, dass es – gerade bei längeren Aufenthalten in der Ukraine – zu Problemen in Österreich kommen könnte (Nachfragen seitens der Grenzbehörden, Probleme mit BFA, BMI etc.). Es fehlt hier noch an Rechtssicherheit und Erfahrungswerten! ->Siehe dazu auch Reisen unter Mobilität!

 

Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine

Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine verlängert sich automatisch bis 4. März 2025. Das Aufenthaltsrecht bleibt unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf dem Ausweis für Vertriebene weiterhin bestehen.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird jedoch allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich automatisch einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden.

Registrierte Vertriebene mit Wohnsitz in Österreich müssen daher keine Schritte veranlassen, um Ihr Aufenthaltsrecht zu verlängern. Auf der Website des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) finden Sie weitere Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts.

 

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass jede Änderung des Wohnsitzes unverzüglich beim Meldeamt bekannt gegeben wird, damit der Ausweis zugestellt werden kann.

 

Die „Blaue Karte“ ist trotz Registrierung noch nicht angekommen?

Wenn Sie nach einer Wartezeit von mindestens 10 Werkstagen Ihren „Ausweis für Vertriebene“ nicht erhalten haben, schicken Sie ein E-Mail an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): bfa-info@bmi.gv.at

für Wien gibt es zusätzlich die Adresse: bfa-rd-w-einlaufstelle@bmi.gv.at

für NÖ gibt es folgende Adressen:

bfa-rd-n-einlaufstelle-st-poelten@bmi.gv.at (Raum St. Pölten)

bfa-rd-n-einlaufstelle-wr-neustadt@bmi.gv.at (Raum Wiener Neustadt)

 

Angaben: Vorname, Nachname, Geb. Datum und Meldeadresse, wenn bereits vorhanden (wird handschriftlich bei der Registrierung bekannt gegeben) dann bitte IFA Nummer angeben.

 

Familiennachzug von ukrainischer Person mit Vertriebenenstatus in anderem EU-Land?

Gemäß § 1 der VertriebenenVO fallen und diese Verordnung:

Staatsangehörige der Ukraine mit Wohnsitz in der Ukraine, die aus dieser aufgrund des bewaffneten Konflikts ab dem 24. Februar 2022 vertrieben wurden.“

Die Tatsache, dass man sich bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Union registrieren hat lassen, schadet nicht bzw. steht einer erneuten Registrierung in Österreich nicht entgegen. Dies ergibt sich etwa aus Art 26 der Massenzustromsrichtlinie sowie aus der Mitteilung der Kommission, die zum Durchführungsbeschluss der Richtlinie ergangen ist.

Die Registrierung erfolgt direkt in Österreich. Für Wien ist die zuständige Stelle das Austria Center Wien. Dort wird die polizeiliche Registrierung vorgenommen und man kann dort auch die Grundversorgungsleistung beantragen.

Nach der erneuten Registrierung in Österreich wird sie automatisch den Vertriebenenstatus im anderen Land verlieren.

Sollte die Person im anderen Land auch Grundversorgungsleistungen beziehen, empfehlen wir, mit der zuständigen Stelle in Kontakt zu treten, sobald die Registrierung und die Beantragung der Grundversorgung in Österreich erfolgt ist, und sich von der Grundversorgung in Litauen auch offiziell abzumelden.

Es sind uns Fälle bekannt, in denen es bei der Registrierung von Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat einen Vertriebenenstatus innehatten, zu Problemen gekommen ist. UNHCR hat uns mitgeteilt, dass sie regelmäßig mit den verantwortlichen Behörden in Kontakt stehen und ihnen mehrmals versichert wurde, dass einer erneuten Registrierung aus rechtlicher Sicht nichts entgegen steht und alle Beamten angewiesen sind, solche Registrierungen durchzuführen. Im Anlassfall bitte mit der Caritas Asylrechtsberatung Kontakt aufnehmen unter https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/asyl-integration/beratung-fuer-asylwerberinnen/asylrechtsberatung

 

Bekommen Drittstaatenangehörige mit Wohnort in der Ukraine auch den Vertriebenenstatus?

Nein. Drittstaatsangehörige, die nicht über Asyl oder einen vergleichbaren Schutzstatus in der Ukraine verfügen, fallen nicht in die Regelung. Sie können aber in Österreich aus humanitären Gründen einreisen oder durch Österreich durchreisen, um weiter in Ihren Herkunftsstaat zu gelangen. Sie sind so lange in Österreich legal aufhältig, bis Sie in Ihr Herkunftsstaat weiterreisen können.

Staatsbürger*innen aus Drittstaaten mit letztem Wohnort in der Ukraine, die nach Österreich geflüchtet sind, ist empfohlen eine Rechtsberatung aufzusuchen. Eine Möglichkeit (für das gesamte Gebiet der Erzdiözese Wien) ist unsere asylrechtliche Beratungsstelle, Kontakt und Öffnungszeiten unter https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/asyl-integration/beratung-fuer-asylwerberinnen/asylrechtsberatung

 

Aufenthaltstitel bzw. rechtliche Folgen für Männer aus der Ukraine, die desertiert sind oder den Wehrdient verweigern?
Wir haben uns zu diesem Thema mit der Asylrechtsberatung der Caritas ausgetauscht. Grundsätzlich ist Betroffenen zu empfehlen, eine asylrechtliche Beratung z.B. hier:in Anspruch zu nehmen, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss.

Ganz allg. kann man jedoch zusammenfassen: Ukrainische Deserteure fallen unter die Vertriebenenverordnung; Desertion ist kein Ausschlussgrund von dieser Verordnung. Es wird – aus heutiger Sicht mit den vorliegenden Länderberichten - für ukrainische Deserteure eher schwierig sein, Asyl zu bekommen, weil

  • die Asylrelevanz der Wehrdienstverweigerung dann gegeben ist, wenn man in einem völkerrechtswidrigen Konflikt kämpfen, in einem Konflikt Kriegsverbrechen begangen werden, an denen man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit beteiligen muss; oder in der Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit Kriegsverbrechen begangen werden. Für ukrainische Wehrdienstverweigerer wird das schwierig, handelt es sich hier um einen Verteidigungskrieg. Das Recht auf Selbstverteidigung ist völkerrechtlich gedeckt.
  • Anders wäre die Lage, wenn Strafen für Kriegsdienstverweigerer unverhältnismäßig hoch oder diskriminierend sind oder willkürlich verhängt werden - derzeit fehlen uns Länderberichte, ob die geltenden Strafdrohungen tatsächlich eingehalten werden. Dies ist momentan wohl nicht asylrelevant.
  • Es gibt bis dato keine Entscheidung des EuGH zur Wehrdienstverweigerung aus reinen Gewissensgründen.

 

Versorgung und Krankenversicherung wird im Rahmen der Grundversorgung gewährt. Höhe der Grundversorgung:

Miete Einzelperson

bis zu EUR 165,00/Person/Monat

Miete Familien (ab 2 Personen gesamt)

bis zu EUR 330,00/Familie/Monat

Verpflegung Erwachsene

EUR 260,00/Person/Monat

Verpflegung Minderjährige

EUR 145,00/Person/Monat

 

 Wichtig: Hauptwohnsitzmeldung bei der Gemeinde!

Menschen in Notquartieren, in denen sie versorgt werden, bekommen keine Grundversorgung.

 

Grundversorgung Wien

Anmeldesystem für Grundversorgung in Wien

Neues Online-Anmeldesystem! Vertriebene aus der Ukraine geben ihre Daten unter http://gvs-termin.fsw.at ein und werden im Anschluss vom FSW kontaktiert, um einen Termin für die Beratung im Austria Center Vienna zu vereinbaren. Das Anmeldesystem und die Terminvergabe sorgen für weniger Wartezeiten und für ein effizienteres Arbeiten vor Ort. Die Vertriebenen erhalten dadurch eine konkrete Perspektive und bekommen per SMS sowohl eine Terminbestätigung als auch eine Terminerinnerung.

https://www.fsw.at/n/beratungszentrum-f%c3%bcr-vertriebene-neues-anmeldesystem

 

Die Grundversorgung wird beim Ersttermin beantragt. Es empfiehlt sich ein österreichisches Bankkonto zu eröffnen, damit die Zahlungen darüber abgewickelt werden können. Quelle: https://www.asyl.at/de/info/news/informationenzurfluchtausderukraine/

Bei dringenden Fragen zur Grundversorgung in Wien kann man sich schriftlich an den FSW wenden unter: ukraine-bzgvs@fsw.at

Aufgrund der Vielzahl an Anfragen dauert die Beantwortung leider oft länger.

 

(neuerliche) Terminvereinbarung für eine Leistung der Grundversorgung in Wien
Sofern man nicht bereits in Bezug ist und eine Leistung der Grundversorgung in Wien beantragen möchte (finanzielle Unterstützung oder organisierte Unterkunft) oder einen Termin verpasst hat, bitte über www.gvs-termin.fsw.at einen Termin vereinbaren und alle Unterlagen bezüglich Einkommen, Unterkunft, Gesundheit,… mitbringen. Achtung: aus technischen Gründen kann mit einer E-Mail Adresse nur einmalig ein Termin vereinbart werden. Wenn die Mailadresse schon einmal benutzt wurde, bitte eine neue/andere Mailadresse verwenden!

Wichtig: Auslandsaufenthalte müssen bekannt gegeben werden, für diesen Zeitraum steht keine Grundversorgung zu. ->siehe dazu auch Reisen unter Mobilität!

weiterführende Info: https://www.fluechtlinge.wien/grundversorgung

 

Unterkunft im Rahmen der Grundversorgung in Wien:

Über den Terminlink www.gvs-termin.fsw.at können auch Unterkünfte m Rahmen der Grundversorgung beantragt werden. Grundsätzlich ist es wichtig, beim Termin mit dem FSW die Bedarfslage deutlich zu machen (drohende Wohnungsnot), um eine Zuweisung in eine Grundversorgungseinrichtung zu bekommen. Ein Arbeitseinkommen kann ein Ausschlussgrund sein, der Anspruch auf eine Leistung wird beim Termin geprüft.

 

Rückerstattung von Ticketkosten im Rahmen der Grundversorgung
Wenn Ukrainer*innen Leistungen der Grundversorgung beziehen, werden im Rahmen der Grundversorgung Kosten für bestimmte Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln übernommen: 

  • Fahrten zu Ladungen (Behörde, Gericht) 
  • Fahrten im Zuge von Überstellungen (z.B. Wechsel von Quartier des Bundes in ein Grundversorgungsquartier der Länder)
  • Notwendige Fahrten zu Ärzte*innen oder ins Krankenhaus
  • Begleitung einer/s Minderjährigen zu medizinischen Behandlungen durch eine Obsorge berechtigte Begleitperson
  • Begleitung einer/s Minderjährigen für den verpflichtenden Kindergartenbesuch (für alle Kinder, die vor dem 1. September eines Jahres 5 Jahre alt werden) durch eine Obsorge berechtigte Begleitperson, wenn kein Kindergarten-Transport zur Verfügung steht

Für die Kostenrückerstattung müssen folgende Belege beim Termin im ACV vorgelegt werden:

  • Ladung, Zeitbestätigung von Ärzte*in/Krankenhaus oder Bestätigung des Kindergartenbesuchs
  • Ticket
  • Rechnung

 

Informationen für Niederösterreich

In Niederösterreich erfolgt die Beantragung der GVS für privat Untergebrachte bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Mehr Informationen dazu finden sich auf https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Informationen_fuer_Fluechtlinge_aus_der_Ukraine.html

Für die Aufnahme von hilfsbedürftigen Vertriebenen aus der Ukraine in die Grundversorgung ist bei individueller Unterbringung ein Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) des Wohnsitzes zu stellen. Der Antrag kann auch über die Gemeinden eingebracht werden.

zum Antrag

Eine Einbringung ist in folgender Form möglich:

  • persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) oder
  • persönlich bei der Gemeinde oder
  • schriftlich per Post bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) oder
  • per E-Mail an die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat)

 

Voraussetzungen

  • Hilfs- und Schutzbedürftigkeit
  • Nachweis bzw. Glaubhaftmachung der ukrainischen Nationalität (z.B. Ausweisdokument), der Familienangehörigkeit oder des Schutzstatus vor dem 24.02.2022 nach ukrainischem Recht und
  • Hauptwohnsitzmeldung im Verwaltungsbereich der leistungsgewährenden Bezirksverwaltungsbehörde und
  • Inländische Bankverbindung: Eröffnung eines inländischen Bankkontos oder Angabe einer Bankverbindung einer Vertrauensperson (Hinweis: Bei Angabe eines fremden Kontos ist die gesonderte Zustimmung des Antragstellers (Flüchtlings) zur Auszahlung auf dieses Konto notwendig (z.B. durch Vermerk am Erhebungsblatt)
  • Gegebenenfalls ein Miet-, Leih oder Prekariumsvertrag (nur bei Vorlage kann ein "Mietzuschuss" gewährt werden)

Die Geldleistungen werden von den Bezirksverwaltungsbehörden bei Gewährung der Leistungen grundsätzlich auf das angegebene Konto überwiesen.

 

Fragen zum Thema Mietzuschuss

Gibt es eine Mietobergrenze für Personen die Privat wohnen und GVS/Mietzuschuss beziehen wollen? Kann es sein, wenn die Wohnung zu teuer ist, dass sie gar keine GVS bekommen?

Der Mietzuschuss beträgt derzeit max.330€ für Familien. Wenn die Miete teurer ist, dann wird der Mietzuschuss nicht in voller Höhe gewährt.

Laut der Website „Niederösterreich hilft Ukraine“ beträgt die Obergrenze der Miete (Richtwert):

  • Familie bis max. 4 Personen EUR 530,00 / monatlich
  • Familie ab 5 Personen EUR 50,00 / pro weitere Person monatlich
  • Einzelperson EUR 265,00 / monatlich

Diese Bezugsgrenze dient zum Schutz der hilfsbedürftigen Fremden vor ungewollter Verschuldung.

 

Personen die noch Ersparnisse aus der Ukraine haben und ca. € 200,- für Miete auf den GVS Anteil drauflegen wollen/können, wie wird der Anspruch auf GVS geprüft, wie wird mit Ersparnissen/Eigentum in Ukraine umgegangen?

Das ist laut Rechtsberatung Caritas unproblematisch, wenn die Erklärung zur Hilfsbedürftigkeit unterschrieben wurde. Vor allem Eigentum wird nicht als Problem gesehen, da ja unklar ist, inwieweit die Leute überhaupt darauf zugreifen können.

 

Bundesländerwechsel:

Vertriebene, die privat wohnen können problemlos das Bundesland wechseln. Dazu müssen sie einfach in ein anderes Bundesland umziehen, dort einen Meldezettel machen und GVS beantragen. In NÖ erfolgt dies beispielsweise über die Bezirkshauptmannschaft ( https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Informationen_fuer_Fluechtlinge_aus_der_Ukraine.html). Die Abmeldung von der Wiener Adresse dann bitte einfach per Mail dem Asylzentrum (asylzentrum@caritas-wien.at) bekanntgeben. Personen in organisierten Unterkünften müssen ihren Wechselwunsch direkt beim Quartierbetreiber oder bei der jeweiligen mobilen Flüchtlingsbetreuung in NÖ (Caritas oder Diakonie) melden, hier ist Bundesländerwechsel schwierig!

Ohne Gegenverrechnung mit der Grundversorgung kann man maximal EUR 110,00 pro Monat verdienen („Freibetrag“). Dieser Freibetrag erhöht sich pro unterhaltsberechtigter Person der Kernfamilie (Ehepartner und/oder Kinder) um zusätzlich EUR 80,00.
Hinweis: Dies gilt nur für unselbständige Tätigkeiten. Zum „Zuverdienst“ zählt nicht nur der Lohn, sondern beispielsweise auch der Bezug von AMS Leistungen.

Einkommen

€ 600,-

- Freibetrag

€ 270,-

= Einkommen ohne Freibetrag

€ 330,-

Grundversorgung

€ 715,-

- Einkommen ohne Freibetrag

€ 330,-

= Grundversorgung angepasst

€ 385,-

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel:

Hat eine Frau zwei Kinder, dann darf die Frau EUR 110,00 für sich und EUR 80,00 pro Kind (bei zwei Kindern also EUR 160,00) dazuverdienen. Sie kann also insgesamt EUR 270,00 verdienen, ohne dass es Einfluss auf die Grundversorgung hat.

Verdient die Frau nun aber EUR 600,00 und bekommt bisher EUR 715,00 Grundversorgung, ist alles was über den Freibetrag von EUR 270,00 hinaus geht von der Grundversorgung abzuziehen. Dies wird von der auszahlenden Stelle berechnet und abgezogen:

Die Frau erhält daher noch EUR 385,00 an Grundversorgung. Somit stehen der Familie pro Monat € 985,00 zur Verfügung.

 

Achtung: Familienbeihilfe wird auf die Grundversorgung nicht angerechnet, Kinderbetreuungsgeld jedoch schon!

 

Anhebung der Zuverdienstgrenze:

In einer Presseaussendung vom 4.10.2022 wird die Einigung der Länder auf die Anhebung der Zuverdienstgrenze für ukrainische Vertriebene auf die Geringfügigkeitsgrenze von € 485,85 bekannt gegeben. Es gibt dazu aber noch keinen Beschluss! Details zu dieser Entscheidung und ab wann sie operativ in den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird, sind noch nicht bekannt. Laut der Website des Innenministeriums sieht das neue Modell vor, dass ab einem Überschreiten einer vorgeschlagenen Zuverdienstgrenze eine stufenweise Reduktion der Leistungen in der Grundversorgung erfolgt.

UMFs aus der Ukraine müssen jedenfalls bei der „Drehscheibe“ der MA11 gemeldet werden, dort kann in eine WG bzw. zu Pflegeeltern vermittelt werden, UMF können nicht ohne Abklärung mit der MA11 in Wien privat aufgenommen werden! Über die Drehscheibe werden in Folge auch Pflegefamilien vermittelt.

 

Drehscheibe - für minderjährige Fremde ohne festen Wohnsitz in Wien

Der Fachbereich Drehscheibe bietet eine Wohngruppe in Wien für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)

Minderjährige mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft.

Adresse

Telefon +43 1

Fax +43 1

12., Ruckergasse 40, 1. Stock

4000-90980

4000 99-90980

 

Wer sich selbst vorstellen kann ein unbegleitetes minderjähriges Pflegekind aus der Ukraine bei sich aufzunehmen (mit Begleitung vom SOS Kinderdorf) findet alle Infos hier: https://www.sos-kinderdorf.at/so-hilft-sos/wo-wir-helfen/europa/oesterreich/wien/gastfamilien-wien

 

Ist es möglich ein Kind in Österreich zurück zu lassen und die Obsorge zu übertragen?

Wenn die Obsorge berechtige Person (Mutter) nur für eine befristete Zeit die Obsorge einer anderen Person (z.B.Tante) übergeben möchte (1-2 Monate) reicht es, wenn sie eine formlose Vollmacht aufsetzt. Diese kann bei einem Notar zusätzlich noch beglaubigt werden, dies ist kein Muss.

Wenn die Obsorge für längere Zeit oder auf Dauer übertragen werden soll, ist dazu die Zustimmung des Gerichts erforderlich bzw. muss das Gericht die Obsorge an die Tante übertragen. Hierfür ist in das jeweilige Bezirksgericht zuständig. Ein Rechtsanwalt ist nicht erforderlich. Die Angelegenheit kann bei einem Amtstag (Dienstagvormittag 8-12) angeleitet werden bzw. kann man auch vorab zum Amtstag gehen, um sich diesbezüglich zu beraten (kostenlos!). Aufgrund von Covid-Bestimmungen bitte vorher nachfragen, ob man derzeit ohne Termin zum Amtstag kommen kann.

Eine gerichtliche Obsorgeübertragung dauert in der Regel 2-3 Monate.

Entscheidend ist also wie lange die Mutter vor hat das Kind alleine in Österreich zu lassen. Die Abklärung der Obsorgeübertragung mit einer Beratungsstelle ist zu empfehlen z.B. hier:

https://www.diakonie.at/unsere-angebote-und-einrichtungen/beratungszentrum-ukraine

Kriegsvertriebene mit aufrechtem Aufenthaltstitel (blaue Karte) haben vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und können sich beim AMS melden.

Hilfreiche Links zum Arbeitsmarkt:

 https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/gefluechtete-personen-aus-der-ukraine-einstellen

AMS

Das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt Ukrainer*innen dabei, eine Arbeit zu finden. Es ist sehr zu empfehlen, Kontakt mit dem AMS aufzunehmen, um sich über die Möglichkeiten zu informieren. Informationen hier.

 

Fragenbogen zur Kompetenzerhebung für AMS:

https://start.wien.gv.at/documents/1554688/0/Kompetenzerhebungsbogen+ukrainisch+220316.pdf/f725cc5d-6fbf-db1b-1d07-8b6b88c02a6e?t=1648130830355

 

Arbeitsvermittlungsplattformen für Ukrainer*innen

https://www.jobs-for-ukraine.at/

https://austrianjobs-for-ukraine.at/

https://www.ukrainejobs.at/

https://www.jobs.trendingtopics.eu/for-ukrainians

 

Arbeitsmarktberatung
Der Verein Tralalobe hat im 9. Bezirk in Wien eine Beratungsstelle BRAVE speziell zum Thema Arbeitsmarktzugang für Menschen aus der Ukraine eröffnet. Weitere Informationen in Deutsch und Ukrainisch sind im Flyer im Link zu finden.

Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen bietet die Anlaufstelle (AST). https://www.anlaufstelle-anerkennung.at/

Kostenlose, mehrsprachige Informationen und Sprechstunden werden angeboten.

Die Stadt Wien und ABZ Austria leisten für ukrainische Fachkräfte begleitende Unterstützung bei der schnellen Integration in den Arbeitsmarkt mit dem Programm "Fast Track". https://www.waff.at/fast-track/


Die Stadt Wien sucht Menschen aus der Ukraine, die bei einer Non-Profit-Organisation oder einer öffentlichen Einrichtung mitarbeiten wollen. Die Mitarbeit kann ehrenamtlich, auf Honorarbasis oder als Anstellung erfolgen. Gesucht werden insbesondere auch Pädagog*innen mit Ukrainisch-Kenntnissen. https://skills4vienna.wien.gv.at/

 

Förderung für Anerkennung von Berufsqualifikationen für Ärzte*innen
Jemand möchten seine ausländischen Qualifikationen aus Bildung und Beruf in Österreich anerkennen lassen um einen (zahn-)ärztlichen Beruf oder den Beruf eines/r Apothekers/in auszuüben und haben bei der Kammer eine Sprachprüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache abgelegt? Beim ÖIF kann man dafür um eine finanzielle Förderung ansuchen. Alle Infos hier.
 

Geldwechseln und Bankkonto

Derzeit können Ukrainische Hryvnja nicht gewechselt werden. Ausnahme sind die Erste Bank und Sparkasse, wo einmalig Hryvnja im Wert von 300 Euro gewechselt werden können. Auch die Raiffeisenbank tauscht einmalig im Gegenwert von 500€ pro Person in 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisenplatz 1.

Für die Eröffnung eines Kontos wird ein gültiger Reisepass und der aktuelle Aufenthaltsort/Wohnadresse in Österreich benötigt. Bitte einen Termin (telefonisch, online) vereinbaren.

Grundsätzlich muss jede Bank ein Basiskonto zur Verfügung stellen, das nicht mehr als €40,- im Jahr kosten darf.

Auszahlung der Grundversorgung

Die Grundversorgung wird in Wien beim ersten Mal bar im Austria Center ausbezahlt, und danach auf ein Konto angewiesen. Dennoch finden weiterhin regelmäßige persönliche Termine im Austria Center statt. Die Grundversorgung in NÖ wird ab der Antragstellung auf ein Konto überwiesen.

Familienbeihilfe
Nähere Informationen zur Familienbeihilfe für aus der Ukraine Vertriebene finden Sie hier und auf der Website des BKA in der Rubrik Familienbeihilfe.
Laut den Infoblättern wird keine beglaubigte Übersetzung der Dokumente verlangt, wir bitten um Rückmeldung, falls Sie dazu andere Erfahrungswerte aus der Praxis haben. Familienbeihilfe wird nicht angerechnet auf die Grundversorgungsleitung.
Die Caritas Steiermark bietet auf Ihrer Website Ausfüllhilfen und Videos in Russisch und Ukrainisch zum Antrag auf Familienbeihilfe an. Alle Informationen finden Sie hier:

http://www.caritas-steiermark.at/ukraine-familienbeihilfe

Kinderbetreuungsgeld

Eine sehr ausführliche Beantwortung von sämtlichen Fragen zum Thema Kinderbetreuungsgeld für Ukrainer*innen und wie die Antragstellung funktioniert, ist auf der Seite des ÖIF zu finden: https://www.integrationsfonds.at/ukraine/

Ein Auszug: „Der Antrag ist ab dem Tag der Geburt des Kindes im Original bei dem Krankenversicherungsträger einzubringen, bei dem Sie versichert sind (z.B. Österreichische Gesundheitskasse). Da das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld nur bis zu 182 Tage rückwirkend geltend gemacht werden können, wird empfohlen, unmittelbar nach der Geburt den Antrag zu stellen, damit keine Bezugszeiten verloren gehen. Den Antrag zum Download finden Sie hier: Antrag auf Kinderbetreuungsgeld (sozialversicherung.at), eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich. Im Zuge der Antragstellung müssen die ersten 6 Untersuchungen aus dem Mutter-Kind-Pass vorgelegt werden.“

EAG-Befreiung

Befreiung der „Erneuerbaren Förderkosten nach EAG §72“, die mit der Jahresabrechnung zu bezahlen ist (ca. € 30,-/Jahr). Die Befreiung wird über die GIS-Befreiung beantragt. Man muss dafür nicht zwingend selbst Vertragspartner eines Energieanbieters sein, jedoch mit dem Vertragspartner im gemeinsamen Haushalt leben und dieser muss auch den Hauptwohnsitz im Haushalt haben. In der Regel wird es dafür notwendig sein, dass der Energievertrag direkt auf die Ukrainer*innen läuft.
Mehr dazu hier.

Strompreisrabatt in Niederösterreich

Unabhängig vom Einkommen kann in NÖ Strompreisrabatt online beantragt werden. Dafür bedarf es eines eigenen Energievertrags oder einer Betriebskostenabrechnung. Voraussetzungen sind Hauptwohnsitz in NÖ mit dem 1.7.22, anderenfalls sind Härtefallanträge möglich.

 

Energiekostenförderung in Wien

folgende Möglichkeiten konnten wir für Wien recherchieren, alle Details finden Sie in den links:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/unterstuetzung/energiebonus22.html

kein eigener Vertrag notwendig, nur Hauptwohnsitz in Wien und 40.000 Einkommensgrenze für Einzelperson

https://www.wienenergie.at/privat/hilfe-und-kontakt/energiekostenunterstuetzung/energiegutschein/

150,- Energiegutschein für zahlende Kund*innen von Wien-Energie oder anderem Energieanbieter

https://www.wienenergie.at/privat/hilfe-und-kontakt/energiekostenunterstuetzung/wiener-energieunterstutzung/#energiekostenunterstuetzungplus

Energieunterstützung plus für Menschen mit MA40 Bezug bzw Anspruch (leider nicht für GVS Bezieher*innen)

 

Bundesweite Strompreisbremse

https://www.wienenergie.at/privat/hilfe-und-kontakt/energiekostenunterstuetzung/stromkostenbremse/#faq

Stompreisbremse (2900kw) gilt für Haushalte, Sie müssten prüfen, ob in der Wohnung ein Haushaltszählerpunkt vorhanden ist. Von welchem Konto abgebucht wird sollte egal sein

Weitere Infos finden sie auch auf der Seite der Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse

Behandlungen

Sie können in Österreich ab sofort kostenlos zu allen Ärzte*innen für Allgemeinmedizin gehen, die einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (Kassenarzt / Kassenärztin) haben.

Für den Besuch einer Ärztin / eines Arztes für Allgemeinmedizin brauchen Sie keinen Termin. Diese Ärzte*innen können Sie auch zu einer Fachärztin / zu einem Facharzt überweisen. Bitte nehmen Sie Ihren Reisepass oder den e-card Ersatzbeleg zum Arzt / zur Ärztin mit.

Sozialversicherungsnummer und E-Card Ersatzbeleg

Menschen mit Grundversorgung (GVS) bekommen die Sozialversicherungsnummer nach Aufnahme in die GVS in jedem Kund*Innen Center der ÖGK (Voraussetzung ist die Freischaltung der Leistung GVS – dann gehen die Daten automatisiert in die ÖGK)

Menschen ohne GVS bekommen ihre Sozialversicherungsnummer über das BFA! Mail an bfa-info@bmi.gv.at und dann wird diese vergeben. Zum Teil wird die Sozialversicherungsnummer auch direkt bei der polizeilichen Registrierung von der Behörde angefordert und weitergegeben.

Es wird keine e-card ausgestellt, Ukrainer*innen bekommen in den Kund*innen Center der ÖGK vor Ort einen E-Card-Ersatzbeleg

 

Beratung für Ukrainer*innen mit chronischen Erkrankungen
Die Beratungsstelle MALVA Interface hat einen Schwerpunkt auf die Themen Gesundheit sowie chronische Erkrankungen und Behinderungen. Ukrainer*innen können kurzfristig Termine bekommen oder spontan in den Journaldienst kommen. Es können auch längerfristige Begleitungen von Fällen übernommen werden. Details finden Sie hier: https://www.interface-wien.at/4/114

 

Auf Traumata und Krisen spezialisierte Einrichtungen

Die AkutBetreuung Wien (ABW) ist eine Einrichtung der Stadt Wien. Speziell ausgebildete psychosoziale Fachkräfte betreuen Betroffene nach einem außergewöhnlich belastenden Ereignis. Die AkutBetreuung Wien ist unter der Telefonnummer +43 676 8118 98698 täglich von 0 bis 24 Uhr erreichbar.

In 1170 - die Boje: Kriseninterventionszentrum für Kinder und Jugendliche
https://www.die-boje.at/

in 1090 Kriseninterventionszentrum für Erwachsene (nähe AKH)
https://kriseninterventionszentrum.at/

in 1090 - Hemayat - Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende:
http://www.hemayat.org/

in 1020 - ESRA, Psychosoziales Zentrum
https://esra.at/

in 1040 - Familienzentrum - Caritas der Erzdiözese Wien
https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/kinder-familie/familienzentren-beratung-und-psychotherapie/familienzentrum-wien

 

Kindern mit ADHS, im Autismusspektrum oder sonstigen Behinderungen: Mit der Krankenversicherung, die im Rahmen der GVS gewährt wird, können Kassenleistungen in Anspruch genommen werden. Darüberhinausgehende, spezielle ADHS-Projekte sind uns derzeit leider nicht bekannt. Vielleicht könnte man beim Verein „Die Boje“ (http://www.die-boje.at/) nachfragen, der sich mit psychologischer Akuthilfe für Kinder und Jugendliche befasst.

Vorschulische Beratung
vom Verein Integration in Wien ist ein Beratungsangebot für Eltern von Kindern mit Behinderungen zum Thema Schulplatz. Seit kurzem bieten sie Beratung in diversen Sprachen (mit Dolmetsch) an.

 

Rat auf Draht
Rat auf Draht und die Elternseite bieten im Rahmen des Projektes „Seite an Seite für Geflüchtete“ folgende neue und kostenlose psychosoziale Beratung für ukrainische Geflüchtete an: Für Kinder und Jugendliche: Online-Chatberatung mit Expert*innen auf ukrainischer und russischer Sprache. Für Eltern und Bezugspersonen: Online-Videoberatung mit Expert*innen auf ukrainischer und russischer Sprache. Einen Flyer mit detaillierten Infos finden Sie hier. Die Links zu den Projekten:
https://elternseite.at/de/ua
https://www.rataufdraht.at/chat-beratung/ua
 

Bundesweites kostenloses Therapieangebot für Jugendliche und junge Erwachse im Einzel- und Gruppensetting in Zusammenhang mit Covid – bitte anfragen ob auch für Ukrainer*innen möglich

https://gesundausderkrise.at/

 

Kostenlose Supervision

Unterstützung für vulnerable Gruppen ist oft eine emotionale Herausforderung. Große Freude und Frustration liegen nah beieinander. Wie in der Vergangenheit bietet die PfarrCaritas wieder kostenlos Gruppen-Supervision für Freiwillige an, die Hilfesuchende betreuen und unterstützen. Wenn Sie daran Interesse haben, melden Sie sich gerne unter katharina.renner@caritas-wien.at oder 0676 3336321

 

Kostenloses Angebot für Traumatherapie

Emotionale Unterstützung für Flüchtlinge durch eine traumatherapeutische Technik (Brainspotting). Informationen bei Bartlomiej Gos, info@brainspotting.pl. Die Behandlung ist auf Englisch oder mit Hilfe von Dolmetsch, gerne online. Auch Schulungen für Freiwillige Unterstützer*innen sind möglich: https://brainspottingaustria.com/ausbildung/bsp-austausch/

 

mit dem internationalen Brainspotting-Hilfsprojekt werden stetig Kriegsbetroffene und Helfende unterstützt: https://www.brainspottinghelp.com/de

 

Meditationsangebot:

Nicole Hobinger-Klimes hat gemeinsam mit drei ukrainischen Frauen Atemübungen für

Flüchtlinge entwickelt, die hier auf Ukrainisch und Russisch gratis abrufbar sind:

https://www.nicolehobigerklimes.at/2022/05/23/gratis-meditationen-auf-russisch-undukrainisch/

 

Das Frauengesundheitszentrum FEM bietet mit NEDA Ukraine für Frauen aus der Ukraine erstsprachige ukrainische psychologische Beratung für Personen in der Wiener Grundversorgung unter der Telefonnummer 0660/1153965 (Ukrainisch, Russisch und Deutsch). Angeboten werden Beratungen bzw. Entlastungs- und Stabilisierungsgespräche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Grundversorgung, einen Flyer auf ukrainisch finden Sie hier

 

Das AMIKE-Telefon bietet Rat und Hilfe bei psychosozialen Belastungen u.a. für geflüchtete Ukrainer*innen unter 01/34301017 (ukrainisch). Krisenerfahrenen Psychotherapeut*innen hören zu und verstehen - anonym und in den Sprachen Farsi/ Dari, Arabisch, Kurdisch, Englisch, Deutsch, BKS, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Details finden Sie hier.

Informationsblatt des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnenPsychologische Hilfe in Krisenzeiten“ auf Ukrainisch.

Hilfe bei psychischen Erkrankungen bieten die  Psychosozialen Dienste Wien. Unter der Informationsnummer +43 1 4000 53060 wird über das Angebot aufgeklärt.

Zahlreiche Hilfsangebote und Beratungsstellen für ukrainische Frauen, die Gewalt, Diskriminierung und Benachteiligungen erfahren haben.

Notrufnummer für von Gewalt betroffene Frauen:

Österreichweit: Frauenhelpline 0800 222 555 – rund um die Uhr und kostenlos!

Unter www.frauenhelpline.at kann man mit Hilfe der Sprachauswahl alle wichtigen Informationen auch auf Russisch finden.

Warme Mahlzeiten und Tagesaufenthalt

Wärmestuben in den Pfarren ab Dezember

Alle aktuellen Termine der heurigen Wärmestuben finden Sie hier.
Ab Juni öffnen dann wieder die Klimaoasen.

Canisibus (https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/obdach-wohnen/mobile-notversorgung/canisibus) tägliche Suppenausgabe an acht Standorten in Wien.

Lebensmittel

Le+O Lebensmittelpakete. Gegen einen kleinen Kostenbeitrag erhält der/die Kund*in ein Lebensmittelpaket, entsprechend der Haushaltsgröße.

Reservierung für Le+O bitte nur per E-Mail: leo-ukraine@caritas-wien.at

Inhalt des Mails (wenn möglich in Deutsch/Englisch):

• Name, Telefonnummer

• Adresse

• Le+O-Ausweisnummer (falls ein Ausweis vorhanden ist)

• Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt

• gewünschter Ausgabetag

Weitere Informationen und Ausgabestellen hier: www.caritas-leo.at

Lebensmittelhilfehilfe in Wien: Ausgabestellen finden Sie hier

Sozialmärkte in Wien finden Sie hier

Die Volkshilfe Wien unterstützt vertrieben Menschen aus der Ukraine mit Lebensmittelgutscheinen, die aus Spenden finanziert werden. Die Verteilung erfolgt über die Beratungsstelle PERSPEKTIVO in 1090 Wien, Augasse 2–6/2. Stock am Donnerstag 14:00 — 17:00 Uhr und am Freitag 09:00 – 12:00 Uhr. Pro Person und Monat kann max. 1 Gutschein ausgegeben werden.

Kleidung

Garderob137

Gratis Kleiderausgabe der Caritas in 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 137:

Öffnungstage:
Mo 9-11 Uhr
Di 9-11 Uhr
Mi 14-16 Uhr
Do 9-11 Uhr

Spenden können zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Für Anfragen steht unsere Kollegin Sophie Höfer unter ukra22@caritas-wien.at gerne zur Verfügung.

 

Angehörige in der Ukraine können sich an folgende Caritas Ausgabestellen wenden.

 

Mietvertrag

Privaten Unterkunftgeber*innen wird empfohlen, einen Prekariumsvertrag abzuschließen. Einen Mustervertrag, auch auf Ukrainisch, finden Sie hier bzw. auf unserer Homepage.

Möbel

Es ist nicht möglich, nur möblierte Wohnungen zu vermieten. Derzeit ist die Hilfsbereitschaft sehr groß. Es lohnt sich daher, im Bekanntenkreis oder auf Facebookgruppen um Möbel zu bitten. Im eingeschränkten Ausmaß kann auch die Caritas bei der Suche nach Möbeln und Einrichtung unterstützen.

Auflösung eines Prekariumsvertrag

Ein Prekariumsvertrag („Bittleihe“) kann von beiden Vertragsparteien jederzeit aufgelöst bzw. abgeändert werden. Siehe hier. Sinnvollerweise sollte man im Voraus informieren, dass die Kosten erhöht werden. Danach wird entschieden, ob die Personen in der Wohnung bleiben oder ob sie andere Lösungen suchen wollen.

Wohnkostenzuschuss im Rahmen der Grundversorgung

Da einige Quartiergeber*innen bisher unentgeltlich Wohnraum zur Verfügung gestellt haben: Menschen, die Grundversorgung beziehen, können auch Unterstützung für die Wohnkosten über die Grundversorgung erhalten. Einzelpersonen können bis zu € 165,- und Familien bis zu € 330,- in Wien und in Niederösterreich bekommen. Dieser Betrag wird nur ausbezahlt, wenn Wohnkosten nachgewiesen werden. Daher ist es zu empfehlen, je nach Höhe der tatsächlichen Ausgaben für das Quartier eine Summe im Prekariumsvertrag zu vereinbaren. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an ukra22@caritas-wien.at wenden.

Wohnraumvermittlung

Wenn Sie nach Österreich geflüchtet sind und eine Unterkunft suchen, wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). Diese übernimmt die Beratung und Aufnahme in die Bundesbetreuung sowie die Koordinierung von Quartiersangeboten für Vertriebene aus der Ukraine. Die Vertriebenen werden durch die BBU in die Quartiere der Länder aufgeteilt.

Die Hotline der BBU des Bundes ist unter +43 1 2676 870 9460 (auf Deutsch: von 08:00 bis 20:00 Uhr; auf Ukrainisch, Russisch & Englisch: Rund um die Uhr, 24/7) erreichbar.

Aufruf Wohnraum

Nach wie vor bekommen wir viele Anfragen von Menschen aus der Ukraine, die privaten Wohnraum in Wien oder in Niederösterreich suchen. Falls Sie jemanden kennen, der noch Wohnraum zur Verfügung stellen kann, bitte an uns verweisen unter ukra22@caritas-wien.at. Wir unterstützen gerne bei der Vermittlung und der Abwicklung eines Prekariumsvertrags.

Leider sind so gut wie keine privaten Quartiere mehr verfügbar, insbesondere in Wien gibt es keine privaten Angebote mehr. Für organisierte Unterkünfte im Rahmen der Grundversorgung finden Sie nähere Informationen im Abschnitt Grundversorgung. Eine Terminvereinbarung für ein organisiertes Quartier in Wien (wenn Wohnsitz bereits davor in Wien war) ist über den link www.gvs-termin.fsw.at möglich.

Bei Bedarf an einer organisierten Unterkunft in Niederösterreich, wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen der mobilen Flüchtlingsbetreuung:

  • Caritas: Mobile Flüchtlingsbetreuung Niederösterreich (organisierte Quartiere und Sozialberatung)

Bezirke: Korneuburg, Hollabrunn, Gänserndorf, Mistelbach, Tulln, Bruck an der Leitha, Wr. Neustadt, Wr. Neustadt-Land, Neunkirchen, Mödling, Baden

Details und Kontakt: Flüchtlingsbetreuung NÖ : Caritas Wien (caritas-wien.at)

Persönlicher, offener Journaldienst:
2100 Korneuburg, Hauptplatz 6-7
Tel.: +43 (0)2262/623 55
Dienstag 09-12 Uhr

2700 Wiener Neustadt, Neuklostergasse 1
Tel: +43 (0)2622/228 22,
Donnerstag 09-12 Uhr

Wohnmöglichkeiten außerhalb der Grundversorgung

Für Einzelpersonen und Paare ohne Kinder und mit Einkommen (ohne Anspruch auf Grundversorgung) besteht eventuell eine Möglichkeit einen Wohnplatz in einem KAB Wohnhaus zu erhalten. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an ukra22@caritas-wien.at

Für max. 2 Personen Haushalte mit Einkommen besteht die Möglichkeit sich beim Fonds für temporäres Wohnen (ehemals Zuwandererfonds) anzumelden. Alle Infos finden sie hier.

Für private Kindergartenplätze fragen Sie bitte direkt beim Träger an: Nikolausstiftung, Stadt Wien, https://kinderfreunde.at/angebote/kindergaerten-1

bei Anmeldung in einem privaten Kindergarten muss zudem eine Kindergartennummer von der Stadt Wien beantragt werden. Online über diesen link möglich, Passkopie eines Elternteils erforderlich

https://www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/platzsuche/kundennummer-anmeldung/

Für die Anmeldung zu einem öffentlichen Kindergarten erfolgt die Online-Anmeldung über folgenden Link:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/bildung/bildungseinrichtungen/kinder/kindergarten.html

Derzeit wird in der Regel von Ukrainer*innen keine Anmeldegebühr verlangt, zudem kann im Kindergarten bzw. online hier ein Antrag auf Essensgeldbefreiung gestellt werden.

 

Schul- und Ausbildungspflicht nun auch für ukrainische Kinder
Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten, müssen ab 6 Jahren die Schule besuchen. Diese Schulpflicht dauert 9 Schuljahre. Nach der Schulpflicht gibt es eine Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Die Schul- und Ausbildungspflicht gilt für alle Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine nach Wien geflüchtet sind, unabhängig ob sie längerfristig in Wien bleiben werden. Es ist somit nicht mehr möglich statt einem Schulbesuch einen online Unterricht in der Ukraine zu absolvieren. Das Online-Formular der Bildungsdirektion Wien zur Anmeldung von Kindern für einen Schulplatz finden Sie hier.
 

Alle Informationen wie Sie zu einem Schulplatz in Wien kommen und einen Überblick über das österreichische Schulsystem finden Sie auch in ukrainischer Sprache auf der Website der Bildungsdirektion Wien. Die Grafik über das österreichische Bildungssystem auf Deutsch und Ukrainisch gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich. Die Erzdiözese Wien stellt zudem 350 kostenfreie Schulplätze zur Verfügung dazu bitte direkt in den einzelnen Schulen anfragen

 

Im Jänner startet ein Pflichtschulabschlusskurs von UKI, junge Ukrainer*innen zwischen 16 und 25 Jahren sind herzlich willkommen. Die weiteren Voraussetzungen dafür sind
Deutsch: mindestens A2/B1 Niveau
Grundkenntnisse in Mathematik
Auch ohne positiven Abschluss der 8. Schulstufe
Zur Anmeldung für das Auswahlverfahren sollen die Interessent*innen bitte zwischen 8 und 12 Uhr unter 0699/12150380 anrufen, dann bekommen sie einen persönlichen Termin. Weitere Infos hier: http://www.uki.or.at/site/unserearbeit/pflichtschulabschluss
 

Übergangsangebot für Schüler*innen nach der Schulpflicht

Ab September 2022 wird ein Lehrgangsangebot für vertriebene Jugendliche mit geringen Kenntnissen der Unterrichtssprache Deutsch eingerichtet. Eine schnelle Anmeldung wird empfohlen. Infoblatt auf Ukrainisch hier in Deutsch finden sie hier. Anmeldeformular direkt über den Link. Es handelt sich dabei um einen Übergangslehrgang der Stadt Wien für Ukrainer*innen in höheren Schulstufen zur Erlangung der deutschen Sprache und als Vorbereitung für ein Studium. Man kann auswählen, ob AHS oder BHS gewünscht sind.

Schulanaloges und erwachsenenbildungskonformes Bildungsangebot für (neu-) zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene (aus EU und Drittstatten) zwischen 15 und 25 Jahren in Wien, die zumindest 8 Schuljahre in Österreich oder im Herkunftsland besucht haben (auch unbenotet, negative Noten, keinen Abschluss),

https://www.interface-wien.at/5-sprache-und-arbeit/91-jugendcollege-startwien

 

Schulstartaktionen
In den Carlas der Caritas Wien können Schulsachen aller Art, Schultaschen, Schultüten, Stifte, Blöcke, Lineale uvm., wie in einem normalen Geschäft ausgesucht und sehr günstig gekauft werden. Schultaschen ab EUR 5,00, Hefte für 0,50, Stifte für 0,30 usw. Kommen kann man zu den Öffnungszeiten ins carla nord oder carla mittersteig, Mo-Fr 9:00-18:00, Sa 9:00-15:00

Niederösterreich: Personen, die Familienbeihilfe beziehen und ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, können das blau-gelbe Schulstartgeld beantragen. Online-Antragstellung direkt auf der website möglich. Weitere Infos zu dieser Aktion finden Sie auch hier.


Lernbetreuung, Sprachkurse, Schulbedarf und diverse andere Unterstützungsangebote für ukrainische Kinder und alleinerziehende Mütter aus der Ukraine bietet der Verein JUHU!
 

Mittelschüler*innen aus der Ukraine, die einen digitalen Maschineschreibkurs suchen, finden hier einen mit russischer Anleitung.


Studierende, die ihr Studium in Österreich fortsetzen möchten, sind derzeit von Studiengebühren befreit. Informationen für Studierende und Forschende aus der Ukraine finden Sie auf der Webseite Study in Austria/ukraine oder im Informationsblatt auf Ukrainisch.

 

Muttersprachliche Lehrkraft für Ukrainisch an Wiener Schulen: schicken Sie Ihre  Kontaktdaten (Name, Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Lebenslauf auf Deutsch) an muttersprachlicherunterricht_ukrainisch@bildung-wien.gv.at. Ein online-Anmeldeformular finden Sie hier.

Voraussetzungen:

  • Muttersprache ukrainisch
  • pädagogische Ausbildung (gerne auch im Herkunftsland)
  • Deutschkenntnisse Level B2

.

Viele Pfarren und Initiativen bieten Kurse an, wir helfen gerne bei der Recherche.

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) bietet kostenlos Deutschkurse für Vertriebene an. Zur Kursanmeldung ist ein Beratungstermin beim ÖIF notwendig. Kontaktmöglichkeiten: Hotline des ÖIF: Mo-Fr 8-18 Uhr +43 1 715 10 51-120, WhatsApp unter derselben Nummer, E-Mail: ukrainehilfe@integrationsfonds.at

Mehr Informationen unter https://www.integrationsfonds.at/ukraine/. Wichtig: zur Kursanmeldung wird der „Ausweis für Vertriebene“ (blaue Karte) sowie die Sozialversicherungsnummer benötigt.

Laut Rückmeldung einer freiwilligen Unterstützerin aus Niederösterreich sind ab sofort keine Termine des ÖIF NÖ in Wien möglich. Alle interessierten Personen aus NÖ müssen nach St. Pölten fahren!
 

„Deutsch lernen: Erste Schritte in Österreich“ – neuer täglicher ÖIF-Onlinekurs für ukrainische Vertriebene: Onlinekurse: Österreichischer Integrationsfonds ÖIF

Online Lernmöglichkeiten und Materialien für Deutschkurse des ÖIF finden sich unter www.sprachportal.at  (Online-Deutschkurse, Lernunterlagen etc.).

 

Malva Interface Beratung und Deutschkurs
Direkt im Link oben finden Sie einen Deutschkurs von MALVA Interface für Kinder im Schulalter, die aktuell noch keinen Schulplatz gefunden haben. Achtung, im Flyer im Link hat sich ein Tippfehler eingeschlichen, die Anmeldung zum Deutschkurs erfolgt unter der Telefonnummer: 01 5245015314.

Frauencafé in Wiener Neustadt
Herzliche Einladung an alle Frauen aus der Ukraine im Umkreis von Wiener Neustadt zum Frauencafé! Alle Termine finden Sie hier.

Deutschförderung für Kinder

In Wien und Niederösterreich setzen der Verein STARTKLAR (www.verein-startklar.at) und das Sprach- und Bildungsinstitut LOQUI (www.loqui.at) Sprachförderkurse für vertriebene Kinder (ca 3-14 Jahre) aus der Ukraine (inkl. Elternberatungsangebote) um. Kontakt und alle Infos finden sie hier. Ab 7 Teilnehmer*innen kommen sie auch zu Ihnen vor Ort. Kurse sind für die teilnehmenden Kinder kostenlos. Der Verein startklar bietet Deutschkurse auch für Mütter an.

Speziell für Kinder und Jugendliche sind folgende links hilfreich, bitte direkt anfragen ob noch freie Plätze verfügbar sind.

https://www.concordia.or.at/so-hilft-concordia/bildung/ausserschulische-betreuung/lenz-lern-und-familienzentrum/

Lenz von Concordia bietet kostenlose Lernbetreuung, Elternberatung und –bildung und Familienbegleitung sowie ein Sprachencafé und Community Action

diverse kostenlose Deutschangebote für Kinder und Jugendliche:

https://www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/deutsch-lernen-kostenlos-und-guenstig/

 

Weitere online Angebote:

Sehr empfohlener link zu kostenlosem Angebot von Deutsche Welle: Kostenlose Deutschkurse von A1 bis B1 | DW Deutsch Lernen

Es gibt auch eine App dazu: DW Deutsch lernen A1, A2, B1

Über diesen link findet man diverse Informationen und Unterstützungsangebote für Ukrainer*innen in englisch, ukrainisch und russisch, u.a. Sprachkurse:

Безкоштовний доступ до послуг та сервісів: 100+ компаній, які допомагають українцям під час війни • AIN.UA

Bezüglich online-Kursangeboten und Materialien für einen selbst organisierten Deutschkurs können Sie sich gerne auch an ukra22@caritas-wien.at wenden.

Workshop-Ideen
Gerne unterstützen wir Sie dabei, gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen für Menschen aus der Ukraine und alle anderen Bewohner*innen im Pfarrgebiet umzusetzen. In einigen Pfarren wird z.B. ein gemeinsames Adventbasteln oder Adventkranzbinden angeboten. Sehr willkommen sind auch „Sprachcafés“, wo ältere Personen, die sich schwer tun, Kurse mit Zertifizierung zu besuchen, ihre Alltagssprachkenntnisse verbessern und ins Gespräch mit Österreicher*innen kommen können. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Kollegin Monika Holzwieser unter ukra22@caritas-wien.at.
 

Förderungen des Integrationsfonds für Privatinitiativen
Gefördert werden können tatsächlich angefallene Kosten in der Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Initiative, für die keine anderen Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Einreichung von Förderanträgen ist sowohl per E-Mail foerderung.ehrenamt@integrationsfonds.at wie auch postalisch oder persönlich beim jeweiligen ÖIF-Integrationszentrum in allen Landeshauptstädten möglich. Die Kontaktdaten aller ÖIF-Integrationszentren finden Sie hier.

Konkret werden Initiativen mit folgenden Schwerpunkten gefördert:

  • Erwerb der deutschen Sprache, z. B. Deutschlerngruppen für Erwachsene, Lernbetreuung für Schülerinnen und Schüler
  • Arbeitsmarktintegration, z. B. lokale Jobbörsen oder Firmenbesuche bei Unternehmen in der Region mit offenen Stellen
  • Vereinsinklusion und Sport, z. B. Einstiegsprogramme in Blaulicht- und Sportvereine für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten
  • Verständnis der Kultur Österreichs, z. B. gemeinsame Exkursionen zu regionalen Kulturstätten mit Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten
  • Zusammenleben und Vermittlung von Werten des Zusammenlebens in Österreich, z. B. gemeinnützige Aktivitäten wie Initiativen zum Umweltschutz mit Beteiligung von Migrantinnen und Migranten
  • Mentoring-, Tandem- und Buddy-Programme im Sinne der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern vor Ort
  • Alle notwendigen Materialien rund um das Förderprogramm und für die Einreichung finden Sie hier.

Über die Website https://www.kitz-global.at/ kann man beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten bekommen, das ist unkompliziert, jedoch mit Kosten von ca 100,- verbunden.
 

Mag.a Nataliya Trinbacher, E-Mail: nat.german@gmail.com ist diplomierte Übersetzerin und hat Kontakte zu beeideten Übersetzer*innen. Sie bietet kostengünstige Angebote (mit und ohne Beeidung) für Menschen aus der Ukraine an. Details bitte direkt mit Fr. Trinbacher abklären.
 

Wir sind in Kontakt mit mehreren freiwilligen Dolmetscher*innen, die zum Teil persönlich oder telefonisch zur Verfügung stehen. Falls für dringende Termine ein*e Dolmetscher*in gebraucht wird, bitte um rechtzeitige Kontaktaufnahme unter ukra22@caritas-wien.at

Gratis Sim-Karten von Magenta werden aktuell im Garderob (Landstraßer Hauptstraße 137) ausgehändigt - solange der Vorrat reicht. Diese müssen in einem Magenta Store aktiviert/registriert werden.

Ab 31. Jänner 2023 wird die kostenlose Telefonie von Österreich in die Ukraine nach knapp einem Jahr eingestellt. Magenta führt für die Kund*innen, egal ob Klax Wertkarte oder Vertrag, ein Paket um 2,- Euro im Monat ein, mit dem 100 Minuten von Österreich in die Ukraine telefoniert werden kann. Mehr dazu hier.

Magenta informiert die Kund*innen mittels SMS.

Zusatzinfo: Dieser Klax S für Klax Sozialtarif ist so Magenta kostenlos für alle Menschen die GIS-befreit sind,

Die Volkshilfe unterstützt geflüchtete Menschen bei der Versorgung ihrer Tiere:

  • Futter und Tierequipment
  • Tierärztliche Versorgung
  • Unterbringung der Tiere, wenn sie nicht in die Notunterkunft mitdürfen

Telefon: +43 676 878 445 14 (Montag bis Sonntag, 8 bis 20 Uhr)
E-Mail: agft@volkshilfe-wien.at

Alle weiteren Infos hier

 

Erstankunft-Ukraine-Ticket der ÖBB

Ab November 2022 wird das kostenlose „Not-Ticket Ukraine“ für Züge der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) nur mehr für die erste Einreise nach Österreich bzw. Durchreise ausgestellt (Züge von Břeclav, Bratislava oder Hegyeshalom zu einem Ziel in Österreich oder zu den Grenzbahnhöfen Richtung Deutschland, Schweiz und Italien). Ukrainer*innen, die sich bereits in Österreich aufhalten, müssen daher ab November für die Züge der ÖBB Tickets kaufen.

  • Dieses Ticket wird an Personen mit ukrainischem Reisepass ausgegeben, die aus Richtung Ukraine über die Grenzen von Ungarn, Tschechien oder der Slowakei einreisen (via Breclav, Kittsee, Hegyeshalom, Marchegg).
  • Die Ausgabe erfolgt an erstmals Einreisende durch Zugbegleiter*innen dieser Züge nach Wien.
  • Das Ticket gilt 24 Stunden ab Ausstellung für eine Fahrt mit Ziel Österreich oder zu Grenzbahnhöfen in Richtung Deutschland, Schweiz oder Italien in der 2. Klasse der ÖBB Züge.
  • Sollte eine geflüchtete Person kein Zugpersonal im Zug antreffen oder nicht per Bahn nach Österreich einreisen, so erfolgt eine einmalige Ticketausgabe – ausschließlich – an den Bahnhöfen Wien Hauptbahnhof (im „ÖBB Kund:innenservice.direkt“ beim Bahnhofseingang Sonnwendgasse) und Graz Hauptbahnhof (im ÖBB Reisezentrum).
  • Ukrainer*innen, die sich bereits in Österreich aufhalten, müssen daher ab November für die Züge der ÖBB Tickets kaufen.

Wiener Linien
Für die Nutzung der Wiener Linien gilt ab 1. November 2022, dass Vertriebene mit dem "Erstankunft Ukraine-Ticket" der ÖBB (24 Stunden gültig) auch eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln – beispielsweise vom Bahnhof zu einem Notquartier – wahrnehmen können.

Der Mobilpass, mit dem vergünstigte Monatskarten erworben werden können, gilt nicht für Personen in Grundversorgung, also nicht für Ukraine-Vertriebene. In den Leistungen der GVS Wien, ist eine pauschale Förderung von Fahrtkosten nicht vorgesehen

 

Für Erwachsene sind Monatskarten zu empfehlen. Diese sind übertragbar, können also von mehreren Personen benutzt werden: https://www.wienerlinien.at/monatskarte.
 

Freifahrt für Ukrainer*innen
Ab November 2022 brauchen Ukrainer*innen für jede Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel in Wien ein gültiges Ticket. Kinder bis 6 Jahre brauchen kein Ticket. Schüler*innen haben Anspruch auf die günstigen Jugendtickets (für die Fahrt zwischen Schule und Zuhause für ein Jahr um 19,60 Euro) bzw. TOP-Jugendtickets (ein Jahr lang in Wien, Niederösterreich und Burgenland alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen um 79 Euro). Informationen dazu finden Sie hier: https://start.wien.gv.at/wohnen-de#oeffentlicher-verkehr
Soweit bisher bekannt ist, bekommen Ukrainer*innen für Kurse, die vom AMS oder dem FSW finanziert werden, einen Fahrtkostenersatz bei Vorlage der Fahrscheine/Monatskarte, eine ähnliche Lösung soll es auch für Kurse vom ÖIF geben, diese ist jedoch noch nicht fixiert.
 

Rückerstattung von Ticketkosten im Rahmen der Grundversorgung
Wenn Ukrainer*innen Leistungen der Grundversorgung in Wien beziehen, werden im Rahmen der Grundversorgung Kosten für bestimmte Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln übernommen:

  • Fahrten zu Ladungen (Behörde, Gericht)
  • Fahrten im Zuge von Überstellungen (z.B. Wechsel von Quartier des Bundes in ein Grundversorgungsquartier der Länder)
  • Notwendige Fahrten zu Ärzt*innen oder ins Krankenhaus
  • Begleitung einer/s Minderjährigen zu medizinischen Behandlungen durch eine obsorgeberechtigte Begleitperson
  • Begleitung einer/s Minderjährigen für den verpflichtenden Kindergartenbesuch (für alle Kinder, die vor dem 1. September eines Jahres 5 Jahre alt werden) durch eine obsorgeberechtigte Begleitperson, wenn kein Kindergarten-Transport zur Verfügung steht

Für die Kostenrückerstattung müssen folgende Belege beim Termin im ACV vorgelegt werden:

  • Ladung, Zeitbestätigung von Ärzt*in/Krankenhaus oder Bestätigung des Kindergartenbesuchs
  • Ticket
  • Rechnung

Freifahrt für Kinder, Jugendliche, Schüler*innen

Junge Fahrgäste, die noch nicht schulpflichtig sind, fahren generell kostenlos. Mit den ÖBB (Schnellbahnen) können Kinder bis zum 6. Geburtstag gratis fahren.

Während der Wiener Schulferien, an Sonn- und Feiertagen sowie am 2. und 15. November sind Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag gratis im Netz der Wiener Linien unterwegs. Die Freifahrt gilt allerdings nicht an "schulautonomen Tagen".

Für ältere Schüler*innen gilt diese Freifahrt-Regelung noch bis zum 24. Geburtstag, wenn sie an einer in Österreich gelegenen Schule unterrichtet werden (ausgenommen sind Berufsschüler*innen). Als Nachweis wird der Schüler*innen-Ausweis anerkannt.

Jugendticket für Schüler*innen

Gültig in Wien, Niederösterreich und Burgenland auf Verbundlinien für beliebig viele Fahrten zwischen Wohnort und Schule an Schultagen!

Gültig in Verbindung mit einem österreichischen Schülerausweis aus dem Name, Wohnort und Schulort hervorgeht (Wohn- oder Schulort müssen in Wien, NÖ od. Bgld. liegen)

Es gilt auch weiterhin die Freifahrtsregelung in Wien (bis 24 Jahre) an Sonntagen, Feiertagen und in den Ferien. Kosten: € 19,60. Alle Infos hier.

Zudem haben die Info seitens der BBU gefunden, wonach das Ticket für Schüler*innen für den Schulweg (für Grundversorgungsbezieher*innen) gänzlich frei ist. Details und Downloadformulare unter dem Link: https://www.bbu.gv.at/was-wir-tun/schuelerfreifahrt

Freie Fahrt an allen Tagen im gesamten VOR ermöglicht Schüler*innen das Top-Jugendtickets (€79). Alle Informationen dazu finden sie hier.

Auto und Führerschein/Parkpickerl

Laut einer EU-Verordnung ist geregelt, dass ukrainische Führerscheine so lange in Österreich gültig sind, so lange der Vertriebenenstatus aufrecht ist und der ukrainische Führerschein gültig ist. Führerscheine müssen also nicht, wie bisher angenommen, nach 6 Monaten umgeschrieben werden. Seit kurzem befindet sich diese Information auch auf der Website von Niederösterreich hilft, dort sind die Details genauer beschreiben.
Somit sollte es auch bezüglich Versicherungsschutz (wenn eine Person mit ukrainischem Führerschein mit einem Auto mit österreichischen Kennzeichen, zugelassen auf eine österreichische Person, fährt) keine Probleme geben.

Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen können 1 Jahr lang ab Hauptwohnsitzmeldung ohne Ummeldung des Fahrzeuges in Österreich verwendet werden.

 

Seit 1.6.22 müssen für die Autos Parkpickerl oder Parkscheine organisiert werden. Parkpickerl kostet 168,--/Jahr; es ist kein österr. Kennzeichen nötig.
Das Parkpickerl berechtigt Bewohner*innen zum Parken in dem Bezirk, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben. Bei Ummeldung des Hauptwohnsitzes muss auch das Parkpickerl umgemeldet werden.
Parkpickerl können online oder persönlich am Magistratischen Bezirksamt (nur mit Termin) beantragt werden. Auf der Infoseite: https://start.wien.gv.at/ukraine/de#Einreise%20und%20Verkehr

ist ein Handbuch für den online Antrag zu finden, mit ukrainischen Untertiteln sowie ein link zum online Antrag. Die Kosten betragen € 10 pro Monat zuzüglich Verwaltungsabgaben.

Das Bundesministerium für Klimaschutz hat klargestellt, dass dessen Erlass vom 21.4.2022 bezüglich ukrainische Fahrzeuge nach wie vor Gültigkeit hat: Halter:innen ukrainischer Fahrzeuge können demnach auch weiterhin in Wien ein Parkpickerl beantragen, für die Frist von einem Jahr.

Nach Ablauf eines Jahres müsste nach aktueller Rechtslage das Fahrzeug in Österreich angemeldet werden.

Für ukrainische Fahrzeuge hat das Klimaschutzministeriums dazu aktuell folgendes präzisiert:

Ist vor Ablauf eines Jahres ein Grenzübertritt erfolgt, fängt mit dem Datum des Übertritts die Ein-Jahres-Frist von neuem zu laufen an, eine Neubeantragung ist unter Vorlage einer „eidesstattlicher Erklärung“ eines Grenzübertritts möglich.

Diese Ein-Jahres-Frist wird nämlich durch jedweden Grenzübertritt unterbrochen und beginnt von vorne. Das ist eine Auslegung, die normalerweise für Touristen bzw. Personen, die für eine beschränkte Zeit in Wien arbeiten, gilt, und nun auch für Ukrainer:innen.

Fazit: sofern die „eidesstattliche Erklärung“ bei dem für Parkpickerl zuständigen Magistratischen Bezirksamt unterzeichnet wird, muss das ukrainische Kfz nicht umgemeldet werden auf ein österreichisches Kennzeichen, das Parkpickerl wird verlängert und die Hilfsbedürftigkeit muss nicht (neuerlich) geprüft werden.
 

Autobahnvignette
Laut Auskunft der Asfinag benötigen Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen nach wie vor keine Vignette für die Autobahn.
 

Versicherung von Autos
Seit 1.7.2022 müssen Autos mit ukrainischem Kennzeichen über eine gültige Internationale Versicherungskarte (“grüne Karte”) oder über eine Grenzversicherung verfügen.
Über das ukrainische “Grüne Karte-Büro” besteht die Möglichkeit

  • den Versicherungsstatus online abzufragen,
  • online eine Internationale Versicherungskarte zu erwerben oder
  • den Umfang des internationalen Schutzes Ihrer Versicherung zu erweitern

Nähere Information dazu finden Sie hier:

Leihfahrräder Wr. Linien:

https://www.wienerlinien.at/wienmobil/rad

 

Reisen

Der Vertriebenenstatus geht laut Verordnung verloren, wenn der Betroffene das Bundesgebiet „nicht bloß kurzfristig“ verlässt. Welcher Zeitraum mit „kurzfristig“ genau gemeint ist, ist unklar, zumal es dazu weder Rechtsprechung noch Erfahrungswerte gibt. Man muss sich des Risikos bewusst sein. Jedenfalls unproblematisch ist laut BMI ein Aufenthalt von 90 Tagen als Tourist in einem anderen Schengenland ( https://www.bmi.gv.at/Ukraine/Erfassung_und_Aufenthalt.aspx ). Dabei geht es jedoch nur um den Vertriebenenstatus!

Anders verhält es sich mit der Grundversorgung. Hier ist die Frage, wie lange Personen, die Grundversorgung beziehen, sich außerhalb ihres organisierten Quartiers aufhalten dürfen, ohne die Grundversorgung und damit den Wohnplatz zu verlieren. Abwesenheiten müssen bei der GVS-Stelle gemeldet werden. Wenn diese einen bestimmten Zeitraum (3 Tage) übersteigen, dann verliert die betreffende Person den Grundversorgungsplatz – auch wenn ihr weiterhin der Vertriebenenstatus zukommt. Hintergrund dafür ist möglicherweise, dass die Person dann nicht mehr als „hilfsbedürftig“ angesehen wird.

Aber auch bei Personen in privaten Quartieren empfiehlt sich eine Abklärung im Einzelfall mit der Behörde vorab, hier wurden uns leider je nach Bezirk und Bundesland schon unterschiedliche Fristen genannt zwischen 3 Tagen und 2 Wochen Auslandsaufenthalt die zum Verlust der Grundversorgung führen.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit einem Vertriebenenausweis haben Anspruch auf einen Kulturpass und damit auf ein Jahr befristet freien Zugang zu Kunst und Kultur.

Wien | Hunger auf Kunst und Kultur

Gesamt Niederösterreich:

Mail an: sozialberatung@caritas-stpoelten.at
Für die Ausstellung der Kulturpässe bitte folgende Unterlagen in Kopie beilegen:
Meldezettel, Ausweis, event wird noch eine Datenschutzerklärung verlangt, die dann zugesendet wird

Antragstellung Wien:
In Wien kann der Kulturpass bei den Beratungsstellen des Samariterbundes, dem Beratungszentrum der Diakonie oder beim AMS beantragt werden. Kontakt z.B. unter sozialberatung@samariterwien.gv.at
Mit Passkopie und Meldezettel, der Kulturpass wird an die Wohnadresse zugesendet.

 

Kostenlose Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
Empfehlenswerte Anlaufstellen für Freizeitbeschäftigungen für Kinder und Jugendliche sind die Hobby Lobby und Fremde werden Freunde.
 

Buddy Programm für Jugendliche
Das Buddy-Programm unterstützt junge Vertriebene dabei, in Österreich anzukommen. Dafür werden engagierte Menschen aus Österreich mit jungen Vertriebenen in einer Buddy-Partnerschaft zusammengebracht. Die Buddies können die Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Deutschlernen unterstützen, ihnen beim Ankommen in Schule oder Uni helfen, gemeinsam mit ihnen die neue Stadt oder Gemeinde erkunden, sie mit Vereinen in der Umgebung in Kontakt bringen, gemeinsam Sporteln oder über gemeinsame Hobbies neue Freundinnen und Freunde finden. Alle Infos hier.
 

Ein kostenfreies "Sozialbegräbnis" der Stadt Wien kann über die MA15 beantragt werden. Hier ist ausschließlich Erdbestattung am Wiener Zentralfriedhof möglich. In der Regel wird die MA15 vom Krankenhaus oder je nachdem, wo die Person verstorben ist, kontaktiert. Informationen dazu gibt es aber auch über die Bestattung Wien. Für die Rückführung in die Ukraine empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der ukrainischen Botschaft.

Für eine Urnenbestattung fallen in der günstigsten Ausführung mit einer "stillen Kremation" und ohne Trauerfeier ca. € 2500,- an. Die Bestattung Wien bietet an, dass man die Urnen dann kostenlos bei ihnen deponieren kann. Mit einer Bestätigung der ukrainischen Botschaft ist es aber möglich, dass man die Urne zu sich nach Hause nimmt und später auch selbst in die Ukraine transportiert. Fr. Sonja Dietl von der Bestattung Wien steht gerne für zukünftige Anfragen zur Verfügung unter sonja.dietl@bestattungwien.at oder 01/5019528616.

Gute Erfahrungen und viel Entgegenkommen gab es in Berichten auch in der Zusammenarbeit mit der Bestattung Himmelblau. https://www.bestattung-himmelblau.at/

 

ASBÖ

Sozialberatung für Menschen aus der Ukraine

Adresse: Schönbrunner Straße 222-228/Stiege 1/6. Stock, 1120 Wien,

Telefon: +43 1 89 145 51000

Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 13 Uhr

ASBÖ – BERATUNGSSTELLE UKRAINE

DIAKONIE

Wohnberatung, Sozialberatung, Sozialmedizinische Beratung, Arbeitsmarktintegrationsberatung

Adresse: Mooslackengasse 17-19, 3. Stock, 1190 Wien

Telefon: +43 1 343 9191

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr; Freitag von 8.30 bis 12 Uhr

DIAKONIE - BERATUNGSSTELLE UKRAINE

MALVA-INTERFACE WIEN

Startbegleitung für aus der Ukraine geflüchtete Menschen

Adresse: Gerhardusgasse 25, 1200 Wien

Telefon: +43 1 524 5015 300

E-Mail: malva@interface-wien.at

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: von 8.30 bis 12 Uhr und von13 bis 15 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr

INTERFACE WIEN - BERATUNGSSTELLE MALVA
 

Die Beratungsstelle MALVA Interface hat einen Schwerpunkt auf die Themen Gesundheit sowie chronische Erkrankungen und Behinderungen. Ukrainer*innen können kurzfristig Termine bekommen oder spontan in den Journaldienst kommen. Auch längerfristigere Begleitungen der Menschen sind möglich. Details finden Sie hier.
 

VOLKSHILFE WIEN

Begleitung und Gestaltung von Perspektiven für Vertriebene aus der Ukraine

Adresse: Augasse 2-6, 2 Stock, 1090 Wien

Telefon: +43 676 8784 47 55

E-Mail: perspektivo@volkshilfe-wien.at

Öffnungszeiten: Montag von 9 bis 16 Uhr, Dienstag von 13 bis 17.30 Uhr, Mittwoch von 9 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr, Freitag nach Terminvereinbarung

VOLKSHILFE WIEN - BERATUNGSSTELLE PERSPEKTIVO

Die Volkshilfe Wien bietet im Rahmen von Perspektivo eine Beratungsstelle für Vertriebene aus der Ukraine ab 14 Jahren an, die Potentiale fördern und Berufsorientierung & Berufsplanung unterstützen will. Alle Infos finden Sie hier.

 

BRAVE (Tralalobe)

Informationen sowie Beratung und Unterstützung bei Jobsuche- und vermittlung

Adresse: Augasse 2-6, 1090 Wien

Telefon: +43 670 353 97 37, +43 670 354 43 75

E-Mail: brave@tralalobe.at

Öffnungszeiten: Montag von 10 bis 12 Uhr und 12.30 bis 16 Uhr, Dienstag von 12.30 bis 16 Uhr, Mittwoch bis Freitag von 10 bis 12 Uhr und 12.30 bis 16 Uhr

BRAVE - BERATUNGSSTELL

 

Wichtige weiterführende links

Alle wichtigen Infos der Stadt Wien und vom Land Niederösterreich:

https://start.wien.gv.at/ukraine/de

https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Informationen_fuer_Fluechtlinge_aus_der_Ukraine.html

FAQ von BMI: : https://www.bmi.gv.at/Ukraine/

Schritt für Schritt Anleitung und Infos für Ukrainer*innen auf der neuen Seite des FSW für Wien :https://www.fsw.at/n/anlaufstelle-f%C3%BCr-vertriebene-menschen-aus-der-ukraine

Wesentliche Informationen sind auch auf der Homepage der Caritas Wien zu finden:

https://www.caritas.at/spenden-helfen/auslandshilfe/katastrophenhilfe/laender-brennpunkte/ukraine/ich-brauche-hilfe

 

Rechtsberatung für geflüchtete Menschen

Familienbeihilfe für Ukrainerinnen

Unterkunft

Wenn es Ihnen möglich ist, Einzelpersonen oder Familien aufzunehmen, übergangsmäßig oder für länger, bitten wir Sie, uns dies unter ukra22@caritas-wien.at mitzuteilen. Wir in der PfarrCaritas koordinieren die Angebote und unterstützen die Pfarren.

Wenn Sie Ukrainer*innen bei sich oder in der Pfarre aufgenommen haben, bitten wir auch hier um eine Information. Wir unterstützen sowohl Quartiergeber*innen als auch Ukrainer*innen beim Ankommen hier in Österreich.

Prekarium

Telefon-Hotlines

  • Hotline für Angehörige und Helfende: Ukraine Info Hotline. Erstinformationen zu fremdenrechtlichen Fragen sowie Infos zu Zeit-, Geld-, Sachspenden und Wohnraumvermittlung: 05/17 76 380. E-Mail: ukraine-info@caritas-wien.at. Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr, Sprachen: Deutsch und Englisch

  • Erstaufnahme: Die Hotline der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) ist für Ukrainer*innen unter 01 2676 870 94 60 zu erreichen (auch ukrainisch-sprachig).

Team Ukra - PfarrCaritas Hilfe für Ukrainer*innen

Lyudmyla Willingshofer

PfarrCaritas Hilfe für Ukrainer*innen, Sozialberatung