Beihilfen und Förderungen

Foto von Johannes Hloch

Pflegestipendium

Zielgruppe

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Arbeitssuchende bzw. karenzierte Personen
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Schul- oder Studienabbruch oder AHS-Maturaabschluss, der mehr als zwei Jahre zurückliegt
  • Genehmigung durch das AMS vor Beginn der Ausbildung
  • Für die Erstgenehmigung bedarf es eines positiven Ergebnisses des Aufnahmeverfahrens der jeweiligen Ausbildungseinrichtung

Geförderte Ausbildungen an Caritas Schulen

  • Pflegeassistenz (PA)
  • Fach- und Diplom-Sozialbetreuung
    • Altenarbeit, Behindertenarbeit und -begleitung, Familienarbeit

Mit dem Pflegestipendium erhalten Auszubildende eine Förderung zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, die mindestens € 1.400,- beträgt oder auch mehr, wenn der individuelle Anspruch auf Arbeitslosengeld über € 1.400,- liegt. Liegt der Arbeitslosengeld-Anspruch unter € 1400,-, wird die Differenz aufgestockt. Bei höherem Anspruch sind keine Kürzungen vorgesehen. Auszubildende in Pflegeberufen, die die Voraussetzungen zum Pflegestipendium nicht erfüllen, werden in Zukunft durch einen monatlichen Ausbildungsbeitrag des Sozialministeriums in Höhe von € 600 gefördert (siehe Ausbildungsprämie).

Ausbildungsprämie

Ausbildungszuschuss für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe in der Höhe von 600,- € pro Monat für die Mindestdauer der jew. Ausbildung.

Zielgruppe

  • Personen, die kein Pflegestipendium erhalten und eine geförderte Ausbildung im Bereich Pflege oder Sozialbetreuung besuchen

Geförderte Ausbildungen an Caritas Schulen

  • Pflegefachassistenz (PFA)
  • Fach- und Diplom-Sozialbetreuung
    • Altenarbeit, Behindertenarbeit und -begleitung, Familienarbeit
  • HLSP (HLPS)
    • € 600,- pro Monat Ausbildungszuschuss während der Praktikumsmonate im Rahmen der Ausbildung PA oder PFA

Auszubildende in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen, die die Voraussetzungen für das Pflegestipendium nicht erfüllen, werden durch einen Ausbildungsbeitrag (600,- €/ Monat) gefördert.

Schulbeihilfe

Anspruch auf Schulbeihilfe haben alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und gleichgestellte Bürger*innen, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen, sofern sie sozial bedürftig sind. Der Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben.

Zur Feststellung der sozialen Bedürftigkeit werden Einkommen, Familienstand und Familiengröße der Schülerin / des Schülers, ihrer / seiner Eltern und ihres Ehegatten / seiner Ehegattin bzw. der eingetragenen Partnerin / des eingetragenen Partners zum Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen.

Höhe der Grundbeträge

  • Schulbeihilfe: jährlich € 1.356,-
  • Fahrtkostenbeihilfe: jährlich € 126,-
  • Besondere Schulbeihilfe: monatlich € 858,-

Nähere Informationen finden Sie hier:
Schul- & Heimbeihilfe
Online-Ratgeber zur Schülerbeihilfe

Weitere Förderungen in den Bundesländern

Wien

In Wien werden Förderungen in erster Linien über den Wiener Arbeitnehmer*innen-Förderungsfonds (waff) vergeben.

Informationen finden Sie auch direkt auf der Seite des waff

Für Personen mit Wohnsitz in Wien, die beim AMS gemeldet sind. Das Programm dient der Ausbildung von Fach-Sozialbetreuer*innen und wird vom WAFF koordiniert. Es stellt Ausbildungsplätze in Kooperation zwischen Behindertenorganisationen und der Schule zur Verfügung. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Einrichtungen der betreffenden Organisation, die auch eine Jobgarantie nach Ausbildungsabschluss bietet.

Weitere Infos: https://www.waff.at/jobs-ausbildung/jobs-mit-ausbildung/sozial-pflegeberufe/fach-sozialbetreuung/

Für Personen, die beim AMS gemeldet sind und ihren Wohnsitz in Wien haben, und zwischen 18 und 25 Jahre alt sind. Weitere Infos: https://www.waff.at/beruf-weiterbildung/abschluesse-nachholen/jugendliche/jugendstiftung/

Für Personen, die in Beschäftigung bzw. in Bildungs-Karenz oder in Bildungs-Teilzeit sind mit Wohnistz Wien, wird ein Teil der Schulkosten bezahlt. – Die Förderhöhe hängt von der Höhe des Einkommens ab. 

https://www.waff.at/foerderungen/bildungskonto/

Wenn Sie beschäftigt sind mit Wohnsitz Wien und als Hilfskraft arbeiten, übernimmt der waff die Kurs- und Prüfungskosten. https://www.waff.at/foerderungen/chancen-scheck/

Förderprogramm speziell für Frauen mit Wohnistz Wien.

https://www.waff.at/beruf-weiterbildung/frauen-und-beruf

Niederösterreich

In NÖ werden Förderungen im Bereich Pflege und Sozialbetreuung vergeben z.B. Schulgeldförderung für Schulen für Sozialbetreuungsberufe bzw. die Fachschule für Sozialberufe bei speziellen Voraussetzungen in der Höhe von maximal € 130,-.

Das Land NÖ übernimmt ab dem Sommersemester 2022 das Schulgeld für die Schule für Sozialbetreuungsberufe (SOB) und für die Fachschule für Sozialberufe (FSB, sofern die Schüler*innen die Ausbildung zur/zum Heimhelfer*in absolvieren).

Die Förderung erfolgt nur für persönlich tatsächlich entstandenes und zu bezahlendes Schulgeld (max. € 130,- pro Monat). Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Sonstige anfallende und im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehende Kosten wie beispielsweise Kopierkosten, Kosten für Unterkunft, Lehrmittelbeiträge, Versicherungen, Einschreibgebühren, Prüfungsgebühren udgl. werden nicht gefördert. Der Ersatz des Schulgeldes wird über den NÖ Bildungsscheck abgewickelt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Schule und dem Land NÖ.

Nähere Informationen & die Richtlinie zum NÖ Bildungsscheck auf der Homepage der GFF:
https://www.gff-noe.at/stipendien/#bildungsscheck