Erbfolge und der Pflichtteil

Das Testament regelt, wer aus dem Nachlass erbt und welchen Anteil die nächsten Angehörigen erhalten. Wenn Sie kein Testament verfassen (oder das Testament ungültig ist), tritt die gesetzliche Erbfolge ein. 

Für die gesetzliche Erbfolge ist der Verwandtschaftsgrad der Angehörigen wesentlich:

1. Linie:
Eigene Kinder und deren Nachkommen sowie Enkelkinder, Urenkelkinder, adoptierte und uneheliche Kinder

2. Linie:
Eltern und deren Nachkommen: Geschwister, Nichten und Neffen sowie Großnichten und Großneffen

3. Linie:
Großeltern und deren Nachkommen: Tanten und Onkeln, Cousinen und Cousins sowie Großcousinen und Großcousins

4. Linie:
Urgroßeltern (ohne Nachkommen)

Bei der gesetzlichen Erbfolge erben Ehegatten neben Kindern und deren Nachkommen (1. Linie) ein Drittel des Nachlasses, neben Vorfahren mindestens zwei Drittel des Erbes. Für eingetragene Lebenspartner gilt dasselbe wie für Ehegatten. Hingegen haben Lebensgefährten und Stiefkinder kein gesetzliches Erbrecht.

Kontakt