(Kathpress) Sollte der Zivildienst abgeschafft werden, muss es einen entsprechenden Ersatz geben. Das hat der Wiener Caritasdirektor Michael Landau im Gespräch mit "Kathpress" am Donnerstag betont. Im Nationalrat war am Mittwoch die neue Zivildienstnovelle beschlossen worden, wonach Zivildiener künftig nicht mehr von Tätigkeiten mit Schusswaffe ausgeschlossen sind. Im Rahmen der Debatte darüber war in den vergangenen Tagen auch eine politische Diskussion über eine Neuregelung bzw. komplette Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ausgebrochen.
Grundsätzlich sei festzuhalten, dass die Diskussion rund um die Abschaffung der Wehrpflicht eine rein politische Frage sei, so Landau. Aber: "Wenn sich die Bundesregierung dafür entscheidet, die Wehrpflicht abzuschaffen, müssen auch die Konsequenzen und Folgen für den Wegfall der Zivildienstleistungen berücksichtigt werden." Er denke aber, "dass es sich hier um eine lösbare Aufgabe handelt". Dieser Diskussion müsse man sich stellen "und zwar umfassend und ohne ideologische Scheuklappen".
Würde der Zivildienst ersatzlos gestrichen, wären Engpässe in der Betreuung wie z. B. von älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen oder in Obdachloseneinrichtungen die Folge.
Pro Jahr seien bei der Caritas österreichweit durchschnittlich 500 Zivildiener beschäftigt, allein in der Erzdiözese Wien seien es 140, berichtete Landau. Er wollte zugleich aber festhalten, dass es beim Zivildienst um eine wichtige Unterstützung für bedürftige Menschen gehe und nicht um eine Unterstützung für Hilfsorganisationen.
Die öffentliche Hand und die Allgemeinheit seien gefordert, "die Verantwortung für die betroffenen Menschen, die heute auf die Zivildienenden angewiesen sind, zu übernehmen". Sonst müssten etwa alte Menschen oder Menschen mit Behinderung die Folgekosten einer Heeresreform tragen. Dies wäre "unfair und unsozial", so Landau. Dienste, die rein auf Ehrenamtlichkeit basieren, würden jedenfalls nicht ausreichen, um eine etwaige Lücke nach der Abschaffung des Zivildienstes zu ersetzen. Hier brauche es einen Maßnahmenmix: den Ausbau hauptamtlicher Dienste wie auch die Förderung von ehrenamtlichem Engagement.
Der Wiener Caritasdirektor wies in diesem Zusammenhang auf das "Freiwillige Soziale Jahr" (FSJ) hin. Dieses müsste endlich gesetzlich verankert werden. Es brauche dafür echte Anreize, wie z. B. die Zuerkennung der Familienbeihilfe. Derzeit verlieren Jugendliche, die sich für ein FSJ melden, im Unterschied zu anderen Ausbildungen oder arbeitslosen Jugendlichen, den Anspruch auf Familienbeihilfe.
Notwendig sei auch die volle Einbindung in die Sozialversicherung mit Anrechnung der sozialen Tätigkeit als Pensionszeiten und Krankenversicherung, forderte Landau. Auch ein Taschengeld in der Minimalhöhe des derzeitigen Zivildienstentgeltes müsse Teil dieser Leistungen sein.
Weiters sollten auch "ältere Menschen in Pension, die Kapazitäten und Potenzial haben und vor allem gesundheitlich fit sind, für ein freiwilliges Jahr motiviert werden", so Landau.
O-Töne von Caritasdirektor Landau sind in Kürze unter
www.katholisch.at/o-toene abrufbar.