Hinweisgeberschutz

Hinweisgebersystem:

In all unseren Beziehungen mit Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Geschäftspartner*innen und Behörden streben wir durch verantwortungsbewusstes Handeln und Integrität nach den höchsten Standards. Trotz aller Bemühungen kann es zu einem Fehlverhalten kommen, das unsere Integrität in Frage stellt.

Die im Oktober 2019 vom Europäischen Rat angenommene EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Whistleblower-Richtlinie) wurde durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) in österreichisches Recht umgesetzt. 

Es verpflichtet unser Unternehmen zukünftig zur Einrichtung interner Meldekanäle (Hinweisgeber*innen Plattform).

Wir wollen sicherstellen, dass Sie Ihre Anliegen frei ansprechen oder Ihre Wahrnehmungen mitteilen können. Egal ob als Einzelperson oder Gruppe. Anliegen und Beschwerden sollten zuerst Ihrer direkten Vorgesetzten oder – unter bestimmten Umständen – Ihrer nächsthöheren Vorgesetzten oder auch dem Betriebsrat gemeldet werden.

Nach dem HSchG können Sie Angelegenheiten melden, die Verstöße in folgenden Bereichen betreffen:

  1. Öffentliches Auftragswesen,
  2. Produktsicherheit und -konformität,
  3. Verkehrssicherheit,
  4. Umweltschutz,
  5. Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
  6. Lebensmittel-und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  7. öffentliche Gesundheit,
  8. Verbraucherschutz,
  9. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.

Sie können Ihre Wahrnehmung an die E-Mailadresse hinweisgeberschutz@caritas-wien.at melden.

Ihr Anliegen wird von Personen, die einer vertraglichen Schweigepflicht unterliegen, entgegengenommen und bearbeitet.