Absetzbarkeit der Spenden

Steuerabsetzbarkeit

Seit dem Jahr 2018 müssen Sie Ihre Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die seit dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben! Idealerweise geben Sie uns auch Ihre Adresse bekannt, damit wir Sie für eventuelle Rückfragen kontaktieren können. 

Wir kommen im Laufe des Jahres automatisch auf Sie zu. Wenn Sie uns schon jetzt Ihre Daten zusenden möchten, bitten wir Sie, diese an spendenabsetzbarkeit@caritas-wien.at zu senden.

Betrifft mich das?

Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.

Was muss ich beitragen?

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns Ihren ersten Namen melden. Wenn Ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Wenn Sie ein Familienkonto haben, klären Sie bitte ab, wer die Spende absetzen kann. Nur Einzelpersonen können Spenden steuerlich geltend machen.

Welche Vorteile habe ich dadurch?

Seit dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Alle Spenden, die bis 31.12. bei uns eingehen, werden automatisch bei Ihrem jährlichen Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt. 

Worauf muss ich achten?

Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi). Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns Ihren ersten Namen melden. Wenn Ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Wer ist für diese Änderung verantwortlich?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Hier finden Sie weitere Informationen. 

Warum braucht die Caritas mein Geburtsdatum?

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?

Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.

6 Tipps zur Spendenabsetzbarkeit

  1. Sie können der Caritas heuer mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.
  2. Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Falle eines Steuersatzes von 36.5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
  3. Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen.
  4. Als Nachweis für Ihre Spende bis 2016 gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. Bitte heben Sie alle Belege auf. Für Spenden, die Sie im Jahr 2017 und in den Folgejahren tätigen und absetzen wollen, geben Sie uns bitte Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt. Wir melden Ihre Spenden für Sie beim Finanzamt ein. 
  5. Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Um Ihre Spende steuerlich geltend machen zu können, geben Sie uns bitte Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt.
  6. Firmenspenden: Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at

Zu den Kontakten in Ihrer Caritas-Diözese

Spendenabsetzbarkeitsnummer Caritas Wien: SO1129

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