Landau: Gesetzentwurf zu Pflege daheim "sinnvoller Baustein"

Als "sinnvollen Baustein, aber bei weitem noch
kein fertiges Haus" sieht der Wiener Caritasdirektor Msgr. Michael
Landau den am Donnerstag von Arbeitsminister Martin Bartenstein
vorgestellten Gesetzentwurf zur arbeitsrechtlichen Regelung der
24-Stunden-Pflege daheim ("Hausbetreuungsgesetz"). Er könnte, so
Landau, der Eindruck entstehen, die Pflegefrage
wäre gelöst, wenn es für die 24-Stunden-Betreuung einen rechtlichen
Rahmen gibt. Ohne entsprechende Finanzierung und ohne sinnvolles
Gesamtkonzept bliebe jede Regelung aber "Stückwerk".

Die vorgestellte Regelung müsse außerdem in die bestehende
Betreuungs- und Pflegelandschaft eingebettet werden. Insel-Lösungen
seien ebenso wenig sinnvoll wie soziale Schwellen. Gleichzeitig
müsste das Angebot an mobilen Diensten ausgebaut werden, es brauche
mehr Tageszentren und Kurzzeitpflege, Nachtrufbereitschaft aber auch
Wohngemeinschafts-Modelle, so Landau.

Die präsentierten arbeitsrechtlichen Regelungen könnten daher nur
"erster Schritt" sein. Wesentlich seien österreichweit einheitliche
Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards geben. Um keine
sozialen Schwellen zu errichten, seien mehr Geldmittel und eine
solidarische Finanzierung unabdingbar. Es müsse gewährleistet sein,
dass auch soziale Schwache einen leichten und leistbaren Zugang zur
Pflege erhalten.

Erfreut äußerte sich Landau über die Ankündigung von Minister
Bartenstein im "Kurier", wonach es künftig ein Mindestpflegegeld für
Demenz-Kranke geben wird. Demenzerkrankungen - so Landau - seien eine
der großen Herausforderungen und noch immer ein Tabuthema.
Schätzungen zufolge gibt es in Österreich derzeit 100.000
Demenzkranke, bis zum Jahr 2050 würden es 234.000 sein. Es sei
entscheidend, dass Demenzkranke künftig einen höheres Pflegegeld
erhalten, mindestes auf der Stufe 3 und 4. Bisher werde die
Demenzkrankheit zu niedrig eingestuft. Landau forderte betreffend der
Demenzkranken noch "weitere Schritte" wie eine österreichweite
Informations-Kampagne zur "Enttabuisierung" speziell der
Alzheimerkrankheit, Maßnahmen zur besseren Früherkennung und
Diagnose, aber auch mehr Unterstützung für die pflegenden Angehörigen

Laut dem Gesetzentwurf soll es sowohl die Möglichkeit einer fixen
Anstellung von Betreuungskräften als auch die einer selbstständigen
Ausübung entsprechender Tätigkeiten geben. Ziel des Entwurfs ist es,
die Betreuung Pflegebedürftiger daheim aus der Illegalität zu holen.
Das Modell soll laut Entwurf bis 1. Juli in Kraft treten, denn Ende
Juni läuft die Übergangsfrist für illegale Pflegekräfte aus. Die
Möglichkeit einer Anstellung von Betreuungspersonal in
Privathaushalten soll nicht nur für Pflegegeldbezieher ab Pflegestufe
3 möglich sein, sondern auch für Demenzkranke in den Pflegestufen 1
und 2, sofern sie ständigen Betreuungsbedarf haben. Arbeitet die
Betreuungsperson selbstständig, gelten diese Einschränkungen nicht.

Der Entwurf sieht einerseits eine Änderung der Gewerbeordnung vor,
mit der die selbstständige Tätigkeit von Pflegekräften ermöglicht
werden soll. Andererseits ist für die Möglichkeit einer fixen
Anstellung ein Modell in Anlehnung an das Hausangestelltengesetz
geplant. Diese Anstellungen sollen entweder in einem Privathaushalt
direkt oder bei einer Trägerorganisation möglich sein.

Die Arbeitszeit der Betreuungspersonen darf dabei in zwei aufeinander
folgenden Wochen 128 Stunden nicht überschreiten, danach muss eine
ununterbrochene Freizeit von mindesten der gleichen Dauer gewährt
werden. Freie Sonntage oder freie Halbtage wie im
Hausangestelltengesetz gibt es nicht. Zeiten der
"Arbeitsbereitschaft", die über die Höchstgrenze von 128 Stunden
hinausgehen, gelten laut Gesetzes-Entwurf nicht als Arbeitszeit.
Darüber hinaus sieht der Text drei Stunden Freizeit pro Tag vor, die
auch frei von Arbeitsbereitschaft bleiben muss. Pro Tag müssen
weitere zehn Stunden "frei von Inanspruchnahme" sein - quasi die
Nachtruhe.