Caritas zum Thema Betteln: "Kinderschutz braucht mehr als Verbote!"

„Betteln ist der sichtbarste Ausdruck von Armut und insofern nur die Spitze des Eisbergs“, stellt Caritasdirektor Michael Landau klar und ergänzt: „Man kann zwar das Betteln verbieten, aber nicht das zugrunde liegende Problem, die Armut. Durch ein Verbot wird die Not zwar unsichtbar, aber sie verschwindet nicht. Es geht darum, die Armut zu bekämpfen, nicht die Armen.“ Einem Verbot des Bettelns mit Kindern zum Schutz der Kinder steht die Caritas grundsätzlich positiv gegenüber. Es brauche aber unbedingt begleitende Maßnahmen.

Der wichtigste Punkt: Der Schutz der Kinder muss tatsächlich im Vordergrund stehen. "Kinder sollen nicht allein oder in Begleitung Erwachsener zum Betteln geschickt werden. Sie sollen den Kindergarten bzw. die Schule besuchen und in ihren Begabungen und Interessen gefördert werden. Das muss im Europa des 21. Jahrhunderts für alle Kinder möglich werden. Dazu ist es auch erforderlich, das enorme Wohlstandsgefälle zwischen Regionen bzw. Bevölkerungsgruppen abzubauen“, so Landau.

„Es geht nicht darum, uns vor dem – zumutbaren – Anblick von Bettelei und Armut zu schützen, sondern die Kinder vor Ausbeutung“, sagt Werner Binnenstein-Bachstein, Bereichsleiter für Soziale Arbeit in der Caritas. Handelt es sich um organisierte Bettelei mit ausbeuterischem Charakter, dann dürfen nicht die Opfer, also in diesem Fall die Kinder und zumeist auch ihre Eltern, bestraft werden. Die Strafverfolgung muss die Täter treffen – organisierte Schlepper, Menschenhändler, in manchen Fällen wohl auch Verwandte. „Wichtig ist eine grenzüberschreitende internationale Zusammenarbeit vor allem mit jenen Ländern, aus denen diese Kinder kommen - Rumänien, Bulgarien, wohl auch Moldawien und Ukraine - bzw. durch die sich durchgeschleust werden.“ Hier gäbe es bereits vorbildliche Maßnahmen der MA 11. „Gleichzeitig können wir die Mitnahme von Kindern zum Betteln aber auch dann nicht gutheißen, wenn es sich um eine von den Kindeseltern selbst gewählte Form des Gelderwerbs handelt, die ergriffen werden muss, weil es in den Herkunftsländern an Alternativen mangelt“, so Binnenstein-Bachstein. Denn auch dann sei das Kindeswohl beeinträchtigt.

Als Caritas sehen wir die große Gefahr, dass ein Bettelverbot dazu führen kann, dass ein Teil der Kinder auf andere Weise Geld „beschaffen“ muss – etwa durch Zwangsprostitution oder Diebstahl. Ein Verbot ohne begleitende Maßnahmen ist daher sinnlos und abzulehnen. Alternativen müssen aufgezeigt und angeboten werden. Hier ist vor allem an die Situation von Kindern zu denken, die allein unterwegs sind. Das heißt etwa: Einrichtung von Opferschutzzentren für missbrauchte Kinder mit Schutzräumen, die Tag und Nacht zur Verfügung stehen. Oder die Einrichtung von „Kinderhäusern“ analog zu Frauenhäusern. Vor allem aber muss effektiver als bisher an der Wurzel des Problems gearbeitet werden – der Bekämpfung der Armut in den Herkunftsländern der bettelnden Kinder.