Ich suche einen Ort zum Wohnen

 

Das P7 verfügt selbst über keine eigenen Wohnungen und kann auch keine Wohnungen vermitteln.

Unser Angebot umfasst die Beratung zu und Vermittlung von Akutschlafplätzen in Notquartieren. Weiters unterstützen wir mit Informationen zu anderen Einrichtungen für die private Wohnungssuche und beraten Sie über die Angebote der Wiener Wohnungslosenhilfe. Notschlafplätze sind großteils in Mehrbettzimmern und dienen zur schnellen Unterstützung, wenn Sie akut einen Schlafplatz brauchen. Für die Vergabe eines Schlafplatzes ist ein persönliches Gespräch im P7 oder einer der anderen Beratungsstellen notwendig. Sehen Sie dazu auch die nachfolgende Liste:

Liste der Service- und Beratungsstellen

 

Das Angebot betreuter Wohnplätze (‚Wohnen mit Betreuung‘) ist sehr vielfältig. Alle Angebote bieten sozialarbeiterische Betreuung.

Welches Angebot möglich und passend ist entscheidet das Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe (Lederergasse 25, 1080 Wien, Tel. 01/24524). Dafür muss ein Antrag gestellt und ein persönliches Gespräch geführt werden, bei dem abgeklärt wird, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Das bedeutet auch, dass im Regelfall ein Wohnplatz (‚Wohnen mit Betreuung‘) nicht am selben Tag möglich ist. Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnmöglichkeit (z.B. bevorstehende Delogierung) können Sie schon vorab einen Antrag stellen.

Genauere Infos zu den Angeboten, Förderrichtlinien und Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage des Fond Soziales Wien.

  • Beratung zum privaten Wohnungsmarkt erhalten Sie bei der Wohndrehscheibe der Volkshilfe Wien: Informationen zur Terminvergabe und dem Angebot der Wohndrehscheibe
  • Sollten Sie arbeiten, gibt es die Möglichkeit in Arbeiterwohnheimen eine Wohnmöglichkeit zu bekommen: Informationen und Kontaktmöglichkeiten
  • Als Student*in haben Sie die Möglichkeit auch in Studierendenwohnheimen zu einer Wohnmöglichkeit zu kommen.
  • Der Verein Kolping bietet sowohl Plätze in Jugend- als auch in Senior*innenwohnhäusern an. Der Verein vergibt diese Plätze unabhängig vom P7. Informationen und Kontaktmöglichkeiten 
  • Die Vergabe von Gemeindewohnungen erfolgt über Wiener Wohnen. Neben einem zumindest zweijährig durchgehenden Hauptwohnsitz an der aktuellen Adresse in Wien, ist auch ein sogenannter begründeter Wohnbedarf nachzuweisen. Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung
    Für genauere Informationen wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Wien (Guglgasse 7-9, Ecke Paragonstraße, 1030 Wien oder telefonisch 01/24 111).
  • Wenn Sie von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind können Sie auch über die Soziale Wohnungsvergabe eine Gemeindewohnung beantragen. Dazu ist der durchgehende Lebensmittelpunkt von fünf Jahren in Wien nachzuweisen, wobei die letzten zwei Jahre eine durchgehende, daher lückenlose und laufende Hauptwohnsitz- oder Kontaktstellenmeldung sowie eine Betreuung bei einer sozialen Einrichtung nachzuweisen sind! Eine Postadresse / Kontaktstellenmeldung alleine führt NICHT zum Anspruch auf eine Gemeindewohnung! Genauere Informationen und Voraussetzungen
  • Bei einer Ablehnung von Wiener Wohnen oder der Sozialen Wohnvergabe ist es möglich sich an die Wohnungskommission zu wenden, welche Ihre Situation individuell neu beurteilt.

 

Das P7 hat leider keine Möglichkeit bei Zahlungen zu unterstützen.

Für dringende Zahlungen wie Miete, Heizkosten, Strom, Anschaffungskosten von Möbeln, etc. sollten Sie sich immer zuerst an das Sozialzentrum der Magistratsabteilung 40 ihres Wohnbezirks wenden.

Weitere hilfreiche Stellen für Beratung und finanzielle Unterstützungen sind: