21. Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis 2024

© Johannes Hloch

Eingereicht werden können journalistische Arbeiten, die zwischen 1. September 2023 und 31. August 2024 in einem periodischen österreichischen Printmedium, oder in einem der österreichischen elektronischen Medien (TV, Radio, Internet-Portal) publiziert wurden. Beiträge können von der verfassenden Person selbst, aber auch für diese*n von anderen Personen eingereicht werden.

Einreichfrist

Die Einreichfrist beginnt Ende Juni 2024 und endet am 31. August 2024.

Jury und Preisgeld 

Der Medienpreis ist mit 20.000 Euro dotiert. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Preisträger*innen.

Die mindestens fünfköpfige Jury wird vom Direktor der Caritas der Erzdiözese Wien eingesetzt. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich.

Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit der Kandidat*innen zu einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen. 

Das Preisgeld in der Höhe voninsgesamt 20.000 Euro wird zu gleichen Teilen auf die Hauptpreisträger*innen aufgeteilt.

Sollte die Jury der Meinung sein, dass kein geeigneter Beitrag eingereicht wurde, kann die Vergabe auch ausgesetzt werden. Über die Verwendung des Preisgeldes bestimmt in diesem Fall die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien in Absprache mit dem Direktor der Caritas der Erzdiözese Wien.

Anzahl und Art der eingereichten Beiträge

Pro Bewerber*in können maximal drei Beiträge oder eine Sendereihe in einer Kategorie eingereicht werden. 

Die Beiträge sind zudem nur in einer der vier Kategorien Print, TV, Hörfunk oder Online/Multimedia (auch Podcasts und Videocontent umfasst) zulässig. Es werden sowohl kontinuierliche journalistische Arbeiten, als auch einmalige redaktionelle Schwerpunkte sowie multimediale Inhalte, die gesellschaftspolitisch relevante Themen zum Gegenstand haben, berücksichtigt. 

Wenn sich Journalist*innen darüber hinaus durch ein permanentes, soziales Engagement auszeichnen, kann dies ebenfalls von der Jury berücksichtigt werden.

Wie oft kann eingereicht werden?

Journalist*innen können nur einmal mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet werden.

Was/Wer wird ausgezeichnet?

Mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis werden herausragende journalistische Leistungen ausgezeichnet, die Toleranz und Verständnis im Umgang mit gesellschaftlichen Randgruppen fördern und sich mit sozialpolitischen Themen wie Armut, Obdachlosigkeit, Migration, Flucht, Alter, Krankheit oder Diskriminierung auseinandersetzen.

Ausgezeichnet werden Journalist*innen, die sich in und mit ihrer Arbeit couragiert gegen Vorurteile wenden und sich im Spannungsfeld zwischen Emotion und Information sensibel um kreative Zugänge in der Berichterstattung bemühen.

Eigenbewerbungen sind ebenso möglich wie Nominierungen durch Dritte oder von Jurymitgliedern.

Einreichmodalitäten

Ausschließlich Elektronisch:

Bewerbungen sind in elektronischer Form als PDF, Video-, Audiodatei oder als Link zur Online/Multimedia-Geschichte einzureichen. Senden Sie dazu ein Mail mit Anhang oder einen Download-Link an ungarpreis@caritas-wien.at. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Einreichung per Mail.

Einreichunterlagen

Vollständig ausgefülltes Einreichformular inkl. kurzer Inhaltsangabe (max.1.000 Zeichen je eingereichter Beitrag. Welche Aspekte des Beitrags erfüllen die Kriterien des Leopold-Ungar-Preises in besonderem Maße (Recherche, Zugang, Beharrlichkeit am Thema, Auslöser für eine gesellschaftliche Diskussion, etc.) 

  • Kategorie Print: Scan des Zeitungsausschnitts
  • Kategorie Hörfunk: Audiodatei als Downloadfile
  • Kategorie Online/Multimedia (auch Podcasts und Videocontent umfasst): Textdokumente als PDF (+Linkangabe), Multimedia-Elemente als Downloadfile
  • Kategorie TV: Filmdokumente als Downloadfile
Verständigung der Preisträger*innen und Verleihung 

Die Verleihung findet am Donnerstag, den 21. November 2024 in Wien statt. Genauere Informationen werden noch bekannt gegeben.

Die Preisträger*innen des Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis werden bis spätestens eine Woche vor der Verleihung verständigt. Einreicher*innen, die nicht ausgezeichnet werden, erhalten keine gesonderte Rückmeldung. 

Die öffentliche Bekanntgabe der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch den/die Juryvorsitzende/n im Rahmen der Verleihung und anschließend über eine Presseaussendung der Caritas der Erzdiözese Wien.

Ausschluss

Spielfilme und Diskussionssendungen werden nicht in die Bewertung einbezogen. Journalist*innen können nur einmal mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet werden. Mitarbeiter*innen der Caritas und von Raiffeisen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Kontakt

Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis